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Europäisches Parlament beschließt Beitritt zur Indigenen-Konvention

Klima-Bündnis

Das Europäische Parlament hat am 15. Januar 2003 in seiner "Entschließung zur Lage der Grundrechte" die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, "das IAO-Übereinkommen Nr. 169 über indigene und in Stämmen lebende Völker zu unterzeichnen und zu ratifizieren". Im Interesse seiner indianischen Partner in Amazonien begrüßt das Klima-Bündnis diesen Beschluss. Für eine Unterzeichnung hatte sich im Juni 2002 auch schon EU-Entwicklungskommissar Poul Nielson ausgesprochen. Das Übereinkommen Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ist weiterhin das einzige internationale Rechtsinstrument, das die grundlegenden Rechte und Freiheiten indigener Völkern definiert und regelt.

Die Konvention kann einen Mitgliederzuwachs gut gebrauchen, da sie bisher erst 17 Unterzeichnerstaaten, vorwiegend aus Lateinamerika zählt. Dies ist zu wenig angesichts der Tatsache, dass die Vereinten Nationen das Jahrzehnt von 1995 bis 2005 zur Internationalen Dekade indigener Bevölkerungsgruppen erklärten. In Deutschland wurde die Frage der Indigenen-Konvention 1998 ernsthaft auf die Tagesordnung gesetzt. Seither tritt man auf der Stelle. Über den Anfragen an die IAO, den Abstimmungsprozessen zwischen den Ministerien und der Furcht, aus einem Beitritt könnte sich schwer kalkulierbarer Handlungsbedarf ergeben, droht das Thema zur Altlast zu werden.

Viel Zeit bleibt der Bundesregierung nicht mehr, um die Rechte indigener Völker auf der internationalen Bühne zu unterstützen. Denn in zwei Jahren, wenn man über das, was im Rahmen der internationalen Dekade der indigenen Bevölkerungsgruppen geleistet wurde, auch in Deutschland Bilanz zieht, wird der Beitritt zum 169er Abkommen der IAO zweifellos als Beurteilungskriterium herangezogen werden.