Kinderrechte
Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt
Die Bundesregierung verfolgt mit dem Aktionsplan vier zentrale Ziele: Den strafrechtlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen weiter zu entwickeln, die Prävention und den Opferschutz zu stärken, die internationale Strafverfolgung und die Zusammenarbeit sicher zu stellen sowie die Vernetzung der Hilfs- und Beratungsangebote zu fördern.
Zu dem Schutzkonzept zählt insbesondere die Neugestaltung der Strafvorschriften beim sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Die Verwerflichkeit dieser Taten muss noch deutlicher im Strafmaß zum Ausdruck kommen. Deshalb ist unter anderem die Verschärfung der in den Strafvorschriften gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern (§§ 176 und 176 a StGB) angedrohten Strafen vorgesehen, einschließlich der von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgeschlagenen Anzeigepflicht von Kindesmissbrauch oder geplantem Missbrauch.
Die neuen Möglichkeiten des Internets erfordern entsprechende Anpassungen im Strafrecht. Dazu soll der Bereich der Anbahnung von Kontakten zu Kindern, der den sexuellen Missbrauch zum Gegenstand hat, strafrechtlich wirksamer erfasst werden. Vorgesehen ist auch die Verschärfung der Strafvorschriften gegen die Verbreitung und den Besitz von kinderpornographischen Schriften.
Darüber hinaus soll die Stellung des Opfers im Strafverfahren durch die Ausweitung der Videovernehmung weiter verbessert und im Rahmen der Reform des Sanktionsrechts die Opferhilfe verstärkt werden. So sollen zehn Prozent jeder Geldstrafe einer anerkannten gemeinnützigen Einrichtung der Opferhilfe zugute kommen. Auch soll den Wiedergutmachungsansprüchen der Opfer bei der Vollstreckung von Geldstrafen der Vorrang eingeräumt werden.
Der Bereich der Prävention wird neben der Herausgabe eines Elternratgebers die Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit durch eine bundesweite Präventionskampagne unterstützt und verstärkt. Dazu gehört die Einrichtung einer Internet-Plattform.
Weitere präventive Maßnahmen und Hilfsangebote richten sich insbesondere an Kinder, Eltern, Multiplikatoren, Polizei, Justiz und die Tourismusbranche. Dazu gehören das kostenlose Kinder- und Jugendtelefon, das Elterntelefon und das virtuelle Kinderschutz-Zentrum. Speziell für Multiplikatoren werden themenbezogenen Fachkongresse, Seminare und Schulungen im Umgang mit dem Problem der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche gefördert.
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