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Studie belegt häufigen Rechtsbruch bei Telefonüberwachungen

Telefonüberwachung

Manfred Mahr, innenpolitischer Sprecher der GAL Fraktion in Hamburg, geht möglichen Rechtsbrüchen bei der Telefonüberwachung mit einer Großen Anfrage nach. Hintergrund ist eine der GAL vorliegende Studie der Universität Bielefeld, nach der Deutsche Richter und Staatsanwälte bei angeordneten Telefonüberwachungen regelmäßig gegen geltendes Recht verstoßen. „In bürgerrechtlichen Kreisen ist immer schon vermutet worden, dass gesetzlich vorgesehene Richtervorbehalte häufig lediglich Alibicharakter haben“, sagte Mahr, „Das wurde nun mehr als bestätigt.“ Unter den mehr als 500 in der Studie untersuchten Verfahren, in denen Telefongespräche abgehört wurden, war nahezu jeder einzelne Fall juristisch anfechtbar.

Lediglich drei Prozent aller Betroffenen wurden nach der Abhöraktion von den Staatsanwaltschaften über diese Maßnahme informiert, obwohl das Gesetz dieses in jedem Einzelfall zwingend vorsieht. Der Leiter der Studie, Professor Otto Backes, wirft Richtern und Staatsanwälten einen schweren Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen vor. Wer nicht erfahre, dass er abgehört wurde, könne sich auch nicht wehren. Backes kritisiert zudem, dass Richter allzu leichtfertig Genehmigungen für Telefonüberwachungen erteilten.

Da Prof. Backes darauf verweist, dass die Ergebnisse der Studie nicht ohne Weiteres auf die ganze Bundesrepublik übertragbar seien, sieht sich die GAL-Fraktion veranlasst, sich mit einer Großen Anfrage an den Senat zu wenden, um zu ermitteln, wie die Hamburger Rechtsanwendung bei Telefonabhörmaßnahmen in der Praxis aussieht. Manfred Mahr: „Gerade in Zeiten, in denen der Ruf nach mehr Staat, mehr Repression und schärferen Gesetzen immer lauter wird, müssen wir die demokratisch vorgesehenen Sicherungen bei Eingriffen in die Grundrechte auf ihre Tauglichkeit prüfen. Bevor nicht sichergestellt ist, dass solche Vorschriften auch eingehalten werden, sollte auf jede weitere Verschärfung der Gesetze verzichtet werden.“