Waffenhandel
Gericht verurteilt Ingenieur wegen illegaler Geschäfte im Irak
Nach Einschätzung von Gutachtern waren die 1999 gelieferten Geräte für die Herstellung von Artillerie-Geschützrohren geeignet, mit denen ABC-Waffen abgeschossen werden können. Der Ingenieur und frühere Jeans-Fabrikant hatte die Werkzeuge im Wert von 200 000 Euro über einen Mittelsmann in mehreren Teillieferungen an den Irak vermittelt. Der Komplize war nach Auffassung der Kammer als Vertriebsleiter einer niedersächsischen Firma, die einen Teil der Werkzeuge produziert hatte, in das Geschäft eingeweiht.
Dass die Lieferung tatsächlich zum Bau von Waffen eingesetzt wurde oder dafür bestimmt war, konnten die Richter nicht nachweisen. Die Angeklagten hätten jedoch davon ausgehen müssen und somit die militärische Verwendung "zumindest billigend in Kauf genommen". Der 59-Jährige habe dabei auch "einige kriminelle Energie" an den Tag gelegt, urteilte die Kammer. So habe er versucht, die Geschäfte zu verschleiern, indem er mehrere Briefköpfe verwendete. "Er wusste ganz genau, was da läuft und ganz genau, was er tat", betonte Seidling.
Die Tat wertete das Gericht als Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Wegen anderer illegaler Geschäfte wurde der Ingenieur zudem auch wegen versuchten Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verurteilt. Er soll unter anderem einem bislang unbekannten afrikanischen Land Raketenwerfer und andere Rüstungsgüter im Wert von 65 Millionen US-Dollar angeboten haben. Ob dieses Geschäft tatsächlich stattfand, konnte das Gericht nicht feststellen.
Der Ingenieur war 1993 wegen Steuerhinterziehung schon einmal zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Im Anschluss konzentrierte er sich auf Geschäfte mit dem Nahen Osten. Neben den Vermittlungsprovisionen - im Fall des Irakgeschäftes rund 43.000 Euro - soll er gleichzeitig auch Sozialhilfe kassiert haben. Beim Finanzamt hat er bis heute Schulden in Höhe von mehreren Millionen Euro.
Mit dem Urteil blieb die Kammer etwas unterhalb der Forderung der Anklage. Der Staatsanwalt hatte für den Hauptangeklagten sechs Jahre und für den Komplizen zweieinhalb Jahre Haft gefordert. Die Bewährungsstrafe für den Komplizen begründete das Gericht unter anderem mit dessen Geständnis und Schuldeinsicht. Auch habe er keine persönlichen finanziellen Vorteile aus den Geschäften gezogen. Beim Ingenieur äußerten die Richter hingegen Zweifel an dessen "Unrechtseinsicht". Zudem habe er von den illegalen Geschäften gelebt und diese "gewerbsmäßig" betrieben.
Der Verteidiger des 59-Jährigen zeigte sich enttäuscht von der Gerichtsentscheidung und kündigte Revision an. Die Staatsanwaltschaft ermittelt unterdessen wegen der Irak-Geschäfte noch gegen weitere Verdächtige, unter anderem gegen den mutmaßliche Mittelsmann. Bei ihm soll es sich um einen gebürtigen Iraker mit US-amerikanischem Pass handeln, der Ende 2002 in Bulgarien verhaftet werden konnte.
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Am 31. Jan. 2003 unter:
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