Pfandsystem
Streit um Abgabe auf Wein- und Schnapsflaschen geht weiter
Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne argumentiert jedoch, Wein sei davon ausgenommen, weil er nicht zum Absinken der gesetzlichen Mehrwegquote von 72 Prozent beitrage. Bei Spirituosen mache die Abgabe keinen Sinn, weil es für die Käufer keine Alternativen zur Einwegflasche und damit keine Lenkungswirkung gebe.
Nach Angaben des Geschäftsführers des Bundesverbands der Deutschen Weinkellereien und des Weinfachhandels, Peter Rotthaus, wird Wein-Leergut "fast komplett" recycelt, 25 Prozent gehen zur Abfüllung zurück an die Winzer. Gegen ein Pfand sprächen auch die Konsumgewohnheiten. So würde ein guter Tropfen oft auf Vorrat gekauft und anders als Limonade selten unterwegs getrunken. Dadurch könne eine Entsorgung im Glascontainer zuverlässig erfolgen. Zudem gehe Wein vorwiegend in einzelnen Flaschen über die Ladentheke. Dies spreche auch gegen einen höheren Mehrweganteil. Ferner komme die Hälfte der im Handel erhältlichen Weine aus dem Ausland. Eine Bepfandung wäre damit kaum zu bewerkstelligen. Auch die Bundesvereinigung Wein und Spirituosen lehnt ein Wein- und Schnapspfand ab.
Dagegen hatte der Sprecher des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE), Hubertus Pellengahr, am Wochenende verlangt, wenn das Dosenpfand bleibt, "brauchen wir zumindest eine einheitliche Regelung". Die Ausnahme von Weinflaschen beim Pflichtpfand sei eine "rein politische Entscheidung".
Die Differenzierung der Mehrwegquote nach Getränkearten stammt von der früheren Bundesumweltministerin Angela Merkel (CDU). Dabei sollten die "schwarzen Schafe" herausgefunden werden, die das Unterschreiten der Mehrwegquote verantworten. Deshalb fällt auf Dosen mit Mineralwasser, Limonade oder Bier ein Pfand an, nicht aber auf Büchsen mit Eistee. Nach dem Scheitern seiner Novelle im Bundesrat im Sommer 2001 strebt Trittin nun noch einmal eine Überarbeitung der Verpackungsverordnung an. Dazu ist noch im Januar ein Treffen mit Ländervertretern geplant.
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Am 06. Jan. 2003 unter:
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