NABU fordert BVVG zur Übertragung von Naturschutzflächen an die Länder auf
Naturschutz
Bedingung ist eine Vertragsklausel, die die Korrektur und notfalls Rückabwicklung der Verträge im Fall eines Einspruchs der EU-Kommission gegen die unentgeltliche Übereignung regelt.
Die von der BVVG zunächst vorgelegte Vertragsklausel sei laut NABU allerdings ein Affront gegen die Naturschutzorganisationen gewesen. Es sei nicht einzusehen, dass den gemeinnützigen
Organisationen aufgrund des Versäumnisses des Bundesfinanzministeriums zusätzliche Kosten und Lasten aufgebrummt werden sollten. „Sie übernehmen durch die Verpflichtung zu einer langfristigen Betreuung der Gebiete ohnehin schon den größeren Teil der Leistungen", betonte Unselt. Auch in den laufenden Verhandlungen poche die BVVG weiter darauf, dass Verbände, Stiftungen und Länder durch die Klausel weitere Risiken tragen sollten. Nach Ansicht des NABU müsse die BVVG als Dienstleister des Bundes vielmehr das Gesetz ohne Verzögerungstaktik umsetzen. Der ganze Vorgang sei weniger ein Geschenk des Staates als viel mehr das Angebot von Verbänden, Stiftungen und Ländern, tatkräftige Verantwortung für die Sicherung dieser wertvollen Naturschätze zu übernehmen, so Unselt.