Pressefreiheit
Abbildung von Polizisten im Einsatz ist erlaubt
Genau wie beispielsweise Demonstranten müssten auch Polizeibeamte damit rechnen, unter Umständen in "identifizierbarer Weise" durch Medien abgebildet zu werden. Bei ihrer Berichterstattung dürften Journalisten Polizisten jedoch nicht behindern. Bei der Auswahl des Bildmaterials sei in der Regel auf Nahaufnahmen zu verzichten, ein generelles Verbot von Aufnahmen einzelner Polizisten sei aber "unhaltbar". Anlass für die Beschäftigung des Presserates mit dem Thema war eine Auseinandersetzung zwischen der Stadtpolizei Zürich und Medienschaffenden im vergangenen Jahr. Bereits im Mai 2002 hat comedia einen Verhaltenskodex vorgeschlagen. Dieser sollte mit der Mediengewerkschaft ausgehandelt werden.
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Am 09. Jan. 2003 unter:
justizStichworte:
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