Pressefreiheit

Abbildung von Polizisten im Einsatz ist erlaubt

Der Schweizer Presserat betrachtet die Medienberichterstattung über Polizeieinsätze im so genannten "unfriedlichen Ordnungsdienst" als unverzichtbar. Nur so sei die Kontrollfunktion der Medien gegenüber der Ausübung des Gewaltmonopols durch den Staat zu gewährleisten, teilte der Presserat mit. Daher sei es auch zulässig Polizisten im unfriedlichen Ordnungsdienst zu fotografieren. Die Privatsphäre der Polizeibeamten könne nicht Deckmantel für die vorsorgliche Beschlagnahme und Vernichtung von Bildmaterial von Journalisten sein. Die Mediengewerkschaft comedia begrüßte die Entscheidung des Presserates und forderte erneut einen "Verhaltenskodex für Ordnungskräfte im Umgang mit Medienschaffenden".

Genau wie beispielsweise Demonstranten müssten auch Polizeibeamte damit rechnen, unter Umständen in "identifizierbarer Weise" durch Medien abgebildet zu werden. Bei ihrer Berichterstattung dürften Journalisten Polizisten jedoch nicht behindern. Bei der Auswahl des Bildmaterials sei in der Regel auf Nahaufnahmen zu verzichten, ein generelles Verbot von Aufnahmen einzelner Polizisten sei aber "unhaltbar". Anlass für die Beschäftigung des Presserates mit dem Thema war eine Auseinandersetzung zwischen der Stadtpolizei Zürich und Medienschaffenden im vergangenen Jahr. Bereits im Mai 2002 hat comedia einen Verhaltenskodex vorgeschlagen. Dieser sollte mit der Mediengewerkschaft ausgehandelt werden.

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