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Umweltverbände warnen vor Abschwächung des Naturschutzgesetzes

Umweltschutz

Die Umweltverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Naturschutzbund (NABU) haben Bund und Länder vor einer Abschwächung des Bundesnaturschutzgesetzes gewarnt. Der Absicht mehrerer CDU/CSU-geführter Bundesländer, in der am Freitag stattfindenden Bundesratssitzung die Möglichkeiten der Vereinsklage auszuhebeln, um angeblichen Verzögerungen bei Verkehrsplanungen vorzubeugen, dürfe nicht gefolgt werden. Das moderne Naturschutzrecht zur Sicherung der biologischen Vielfalt sei kein Steinbruch, wo je nach Bedarf wesentliche Teile herausgebrochen werden dürften.

Klagemöglichkeiten von Betroffenen und Verbänden seien ein Instrument, um das Einhalten geltender Vorschriften zu kontrollieren. "Die bei der Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes im letzten Jahr festgelegten Klagemöglichkeiten der Naturschutzverbände stellen bereits einen Minimalkonsens dar. Dieser darf nicht verwässert werden." so BUND-Bundesgeschäftsführer Gerhard Timm. Auch CDU/CSU-geführte Länder müssten den Naturschutz in Deutschland in Ost und West gleichermaßen stärken anstatt ihn schwächen zu wollen. Das Verbandsklagerecht müsse unangetastet bleiben.

Als "Aushöhlung des demokratischen Rechtsstaats" bezeichnet es Christoph Heinrich, Leiter Naturschutz und Umweltpolitik des NABU, würden Bund und Länder den Zugang der Zivilgesellschaft zu den Gerichten wieder einengen. Die Klagemöglichkeiten der Verbände seien nicht primär verantwortlich für Verzögerungen bei Planungen von Verkehrswegen. Wenn diese aus rechtlicher und naturschutzfachlicher Hinsicht in Ordnung seien, könne auch kein Planungsverfahren auf dem Klageweg angefochten werden.

Die Verbände kritisieren auch die Absicht, das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz bis 2009 zu verlängern. Bei einer fortgesetzten beschleunigten Straßenbauplanung würden die Belange der Betroffenen und des Naturschutzes nur unzureichend berücksichtigt. Gerade eine frühzeitige Einbeziehung der Verbände in die Planungen beuge Klagen vor und führe zu optimierten Lösungen. Ziel der Neufassung des Planungsrechtes müsse es daher sein, Planungsverfahren organisatorisch und inhaltlich zu verbessern. Dies entspräche auch den europarechtlichen Vorgaben.