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BGH hebt Verurteilung der KFOR-Soldaten auf

Unerlaubte Waffeneinfuhr

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Mittwoch die Verurteilung von drei Bundeswehrsoldaten wegen unerlaubter Waffeneinfuhr aufgehoben. Die Berufssoldaten waren im Mai 2002 vom Landgericht Darmstadt wegen unerlaubter Einfuhr von Kriegswaffen, Munition und explosionsgefährlichen Stoffen zu Bewährungsstrafen von sieben, neun und elf Monaten verurteilt worden. Das Landgericht muss den Fall nun insgesamt erneut verhandeln.

Die innerhalb der KFOR-Friedenstruppe bei der Kampfmittelbeseitigung im Kosovo eingesetzten Soldaten hatten fast 10 000 Schuss Munition und mehrere Handgranatenzünder, die sie Mitte 1999 entdeckt hatten, nicht zur offiziellen Sammelstelle nach Prizren gebracht. Sie ließen das Material vielmehr auf Paletten verpackt mit einer privaten Spedition in das Logistik-Zentrum der Bundeswehr nach Darmstadt transportieren, um es zu Ausbildungszwecken einzusetzen. Der Transport erfolgte ohne Genehmigung oder ausreichende Deklarierung. Das Material war am 26. Juli 1999 durch einen Zufall im Bundeswehr-Zentrallager entdeckt worden.

Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass die Waffen und Sprengmittel den Bereich der Bundeswehr zu keinem Zeitpunkt verlassen hätten. Außerdem hätten die Angeklagten - wenn auch unvollständig und zum Teil verspätet - Genehmigungen beantragt. Auch sollte das Wehrmaterial zu Dienstzwecken verwendet werden. Dies habe das Landgericht nicht ausreichend berücksichtigt. (Az.: 2 StR 371/02)