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Das Steuervergünstigungsabbaugesetz

Eichels Steuergesetze

Die Bundesregierung will mit dem "Steuervergünstigungsabbaugesetz" Ausnahmeregelungen beseitigen und damit neue Einnahmen sichern. Im laufenden Jahr soll der Staat so 3,46 Milliarden Euro zusätzlich einnehmen, wovon 1,65 Milliarden Euro auf den Bund entfallen. Der Bundestag beschloss am Freitag mit den Stimmen von Rot-Grün das Gesetz. Die Union hat allerdings angekündigt, das Gesetz mit ihrer Mehrheit im Bundesrat zu kippen. Lediglich die Änderungen zur Verstetigung der Einnahmen bei der Körperschaftsteuer können auf Rückhalt der Union rechnen. Nachfolgend die wichtigsten Pläne der Bundesregierung:

BONUSMEILEN: Sachprämien werden künftig pauschal mit 15 Prozent besteuert. Dies zielt vor allem auf die Besteuerung von Lufthansa-Bonusmeilen ab, wenn diese dienstlich erworben wurden, aber privat genutzt werden. Bislang zahlte die Lufthansa hierfür einen Steuersatz von zwei Prozent.

DIENSTWAGEN: Die Pauschalsteuer auf die private Nutzung von Dienstwagen wird von monatlich 1,0 Prozent auf 1,5 Prozent des inländischen Listenpreises erhöht. Der Nachweis der tatsächlichen Kosten ist jedoch möglich.

EIGENHEIMZULAGE: Diese Zulage wird künftig nur noch Familien gewährt. Die Grundförderung beträgt für Alt- und Neubauten einheitlich 1000 Euro, der Zuschlag je Kind 800 Euro. Die Förderung kann auch vier Jahre rückwirkend beantragt werden, wenn sich Nachwuchs einstellt. Die Einkommensobergrenze liegt für Alleinstehende/Ehepaare bei 70 000 Euro/140.000 Euro zuzüglich 20.000 Euro je Kind bezogen auf einen Zwei-Jahres-Zeitraum, wobei Verluste nicht gegengerechnet werden können. Die Ökozulage wird einheitlich auf 300 Euro angehoben.

GEBÄUDEABSCHREIBUNGEN: Die degressive Gebäudeabschreibung wird mit einem Übergang von vier Jahren abgeschafft, künftig können Gebäude jährlich linear mit drei Prozent abgeschrieben werden.

KONTROLLMITTEILUNGEN: Da die Erhebung der Spekulationssteuer auf Wertpapiere bislang kaum überprüft werden konnte, wird das Bankgeheimnis faktisch aufgehoben. Auf die Kontrollmitteilungen der Banken an die Finanzämter haben auch Sozialbehörden Zugriff, um so etwa bei Sozialhilfeanträgen die Vermögensangaben überprüfen zu können. Hierzu waren sie bislang bereits berechtigt, konnten dies jedoch wegen fehlender Daten nicht tun.

PAUSCHALSTEUER: Die Spekulationsfristen für den Verkauf von Wertpapieren (ein Jahr) sowie nicht-selbstbenutzter Immobilien (zehn Jahre) entfallen. Stattdessen werden solche Veräußerungsgewinne künftig pauschal mit 15 Prozent besteuert, wobei Verluste mit Gewinnen gegengerechnet werden können. Bis zu einer Freigrenze von 1000 Euro wird nicht besteuert. Bei Gewinnen aus Aktien werden wegen des Halbeinkünfteverfahrens nur 50 Prozent zur Besteuerung herangezogen. Für Altfälle, deren Erwerb vor dem Inkrafttreten des Gesetzes stattgefunden hat, wird beim Verkauf pauschal ein Gewinn von 10 Prozent vermutet und darauf die 15-prozentige Steuer erhoben. Wenn der Gewinn niedriger als 10 Prozent ist, wird dies bei Nachweis angerechnet. Bei Fonds findet die Besteuerung statt, wenn Gewinne an den Zeichner ausgeschüttet werden oder er seinen Anteilsschein verkauft. Die Regelungen betreffen nicht den Verkauf größerer Aktienpakete ab einem Prozent Gesellschaftsanteil.

UMSATZSTEUER: Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gilt künftig nur noch für Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften, Kulturgüter, den Öffentlichen Personennahverkehr sowie Kombiartikel (etwa Buch mit CD). Bei gartenbaulichen Erzeugnissen (Schnittblumen) gilt noch bis Ende 2004 der ermäßigte Satz. Beim Fernverkehr soll er ab 2005 gelten, sofern die Bahn dies familienfreundlich an die Kunden weitergibt.

UNTERNEHMENSBESTEUERUNG: Verluste der Vorjahre können künftig nur noch mit der Hälfte des Gewinns verrechnet werden. Faktisch bedeutet dies eine Mindestbesteuerung. Der Verlustvortrag bleibt jedoch zeitlich unbegrenzt. Als "Mittelstandskomponente" soll für einen Sockelbetrag von 100 000 Euro die volle Anrechnung möglich sein, erst dann die Hälfte. Zudem wird die Erstattung der Körperschaftsteuerguthaben verstetigt, indem Firmen die Erstattung ihrer Steuerguthaben gleichmäßig auf die kommenden 14 Jahre aufteilen müssen. Die Regelungen sollen sicherstellen, dass die Erstattungen bei der Körperschaftsteuer höher sind als die Einnahmen aus dieser Steuer.

GEWERBESTEUER: Die Länder sollen künftig ihren Gemeinden einen Mindesthebesatz bei der Gewerbesteuer und der Grundsteuer vorschreiben können, damit Steuerschlupflöcher wie in der Gemeinde Norderfriedrichskoog mit ihrem Hebesatz von null Prozent geschlossen werden.

VERMIETUNG: Wenn Vermieter Verluste steuerlich voll absetzen wollen, müssen sie künftig mindestens 75 Prozent statt bislang 50 Prozent der ortsüblichen Miete verlangen.

WERBEGESCHENKE: Firmen können für Aufwendungen für Geschenke als Betriebsausgaben künftig nur noch 30 Euro statt 40 absetzen.