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Gebietsliste der Umweltverbände wurde zum EU-Maßstab für Deutschland

Naturschutz

Naturschutzbund (NABU) und BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) haben in den letzten Jahren über 6.000 Vorschläge für eine Liste von Schutzgebieten nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie erarbeitet, da die deutschen Bundesländer "ihre Hausaufgaben nur unzureichend erledigt haben". Wie schon für die "alpine" und "atlantische" Region haben Experten von BUND und NABU diese Listen nun auch auf dem Bewertungstreffen der EU-Kommission für die "kontinentale" Region in Potsdam eingebracht und die umfangreiche Nachmeldung bedrohter Lebensräume und Arten für das Europäische Schutzgebiets-Netzwerk "Natura 2000" gefordert.

Ein von der EU beauftragtes unabhängiges Institut hat die von den Mitgliedstaaten gemäß Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) gemeldeten Gebiete für die kontinentale Region bewertet. Zur kontinentalen Region gehört der größte Teil Deutschlands, vor allem die Mittelgebirgsregionen, Ost- und Süddeutschland.

Das Ergebnis der unabhängigen Prüfer hat ergeben, dass Deutschland von insgesamt 74 Lebensraumtypen der kontinentalen Region nur für zehn Lebensräume ein ausreichendes Schutzgebietsnetz vorgesehen hat. Das berichtete der Vertreter von NABU und BUND auf der Konferenz, Dr. Andreas von Lindeiner. Eine noch schlechtere Bewertung zeichne sich beim Schutz gefährdeter Tiere und Pflanzen ab. Praktisch alle gefährdeten Fisch- und Insektenarten wurden als unzureichend geschützt bewertet.

Die meisten Bundesländer hätten die EU-Richtlinie auf die leichte Schulter genommen, eine fachlich ungenügende Planung vorgelegt und die notwendigen Meldungen auf Kosten der Natur verschleppt, kritisierte von Lindeiner. Nun habe die EU klar gemacht, dass sie einen derart nachlässigen Naturschutz nicht hinnehmen werde. NABU und BUND sehen ihre naturschutzfachliche Arbeit durch die EU-Kommission bestätigt, die weitgehend ihren fachlichen Einschätzungen gefolgt sei.

Besonders große Defizite weisen die deutschen FFH-Meldungen beim Schutz der Buchenwälder auf. Dies wiegt nach Ansicht der Verbände besonders schwer, weil Deutschland im Verbreitungsschwerpunkt der Buchenwälder liege und daher eine besonders große Verantwortung für deren Schutz trage. Auch bei Wiesen, Heiden und natürlichen Gewässern sei Deutschland zu erheblichen Nachmeldungen verpflichtet worden.

Die Fauna-Flora-Habitat- (FFH-)Richtlinie der EU trat 1992 auf einstimmigen Beschluss der Mitgliedstaaten in Kraft. Darin verpflichteten sich die Mitgliedstaaten der EU, bis 1995 nach klaren wissenschaftlichen Kriterien Schutzgebiete für "Natura 2000" vorzuschlagen. Zu diesem Netz sollen auch die Schutzgebiete nach der schon 1979 in Kraft getretenen EG-Vogelschutzrichtlinie gehören.

Nach Analysen von NABU, BUND und anderen Naturschutzverbänden haben die Bundesländer aber bisher nur ca. die Hälfte der fachlich in Frage kommenden Gebiete nach Brüssel gemeldet. Die EU-Kommission hatte daher bereits im Februar 1999 Klage gegen Deutschland beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eingereicht. Im September 2001 wurden Deutschland (C-71/99), aber auch Frankreich (C-220/99) und Irland (C-67/99) vom EuGH verurteilt, weil die drei Staaten bis zu diesem Zeitpunkt immer noch zu wenige FFH-Gebiete vorgeschlagen hatten - Irland 14 Prozent seiner Landesfläche, Frankreich und Deutschland nur sechs Prozent.

Bereits im Frühjahr 2000 hatte die EU-Kommission die Mitgliedstaaten darauf hingewiesen, dass EU-Fördergelder für Infrastrukturprojekte und Landwirtschaft nur ausgezahlt werden können, wenn die Vereinbarkeit dieser Projekte mit den Schutzgebieten überprüft werden kann. Da die Bundesrepublik trotz vorgegebenem Zeitplan mit der Meldung von Gebieten für das Natura-2000-Netz nur unzureichend vorangekommen war, wurde die Auszahlung der Mittel in den europäischen Fonds EFRE (Regionalentwicklung), EAGFL (Landwirtschaft) und ESF (Soziales) gesperrt.

Nach den Ergebnissen der Treffen der alpinen, atlantischen und kontinentalen Region hat die Europäische Kommission den Ländern nunmehr ein letzte Frist gesetzt: bis Ende März 2003 sollen sie mitteilen, wie sie die Lücken zu füllen gedenken, bis zum September sollen die Vorschläge auf dem Tisch liegen. Bei weiterer Untätigkeit könnte dann ein zweites Verfahren und ein Urteil beim Europäischen Gerichtshof folgen, das empfindliche Geldbußen zur Folge hätte.

NABU und BUND haben den Ländern ihre konstruktive Mitarbeit angeboten, insbesondere bei länderüberschreitenden Gebieten. Zudem wollen die Verbände darauf achten, dass tatsächlich das von der FFH-Richtlinie geforderte zusammenhängende Netz von Schutzgebieten entsteht, nicht nur ein Stückwerk einzelner Flecken.