Gesetzgebung

Gericht verurteilt Plutoniumdieb

Die Verurteilung des Karlsruher Plutoniumdiebes zu viereinhalb Jahren Haft ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss die Revision des Angeklagten. Das Landgericht Karlsruhe hatte den damals 47-jährigen Arbeiter im Juni 2002 wegen vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, der Freisetzung ionisierender Strahlen und wegen des unerlaubten Umgangs mit radioaktiven Stoffen verurteilt.

Der Mann hatte im Oktober 2000 mehrere radioaktiv belastete Wischtücher sowie ein Röhrchen mit einer plutoniumhaltigen Flüssigkeit bei Abbrucharbeiten aus der stillgelegten Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) geschleust. Das Material deponierte er daraufhin monatelang in seiner Wohnung im südpfälzischen Eschbach. Mit der Entsorgung der Gegenstände beauftragte der Deutsch-Portugiese seine damalige Lebensgefährtin, die dadurch hochgradig verstrahlt wurde. Auch deren 18-jährige Tochter wurde kontaminiert.

Das von dem Angeklagten angegebene Motiv, er habe mit dem Plutoniumschmuggel Sicherheitsmängel in der Anlage aufzeigen wollen, wertete das Landgericht als nachträglich konstruierte Lüge. Der 47-Jährige habe in jedem Fall die Schädigung seiner Freundin billigend in Kauf genommen. Ihr Krebsrisiko hat sich seitdem erheblich erhöht.

Außerdem leide die Frau laut BGH-Beschluss "noch immer an den gravierenden psychischen Folgen der Verstrahlung". Das Landgericht konnte sich allerdings nicht mit der erforderlichen Sicherheit davon überzeugen, dass der Angeklagte seine Lebensgefährtin aus Rache absichtlich "vergiften" wollte und sah deshalb von einer höheren Strafe ab. Für die Entseuchung der kontaminierten Wohnungen und der Fundstellen des radioaktiven Materials mussten nach BGH-Angaben sechs Millionen Euro aufgewendet werden. (Az. 1 StR 494/02).

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