Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
Urteil erwartet zur Überwachung von Journalisten-Telefonen
Den Karlsruher Richtern liegen zwei Verfassungsbeschwerden von Journalisten vor. Zwei Mitarbeiter des ZDF hatten im Fall des untergetauchten Frankfurter Bauunternehmers Jürgen Schneider recherchiert, eine für das Magazin "Stern" schreibende Journalistin im Fall des Ex-Terroristen Hans-Joachim Klein. Die ermittelnden Staatsanwaltschaften erhielten jeweils Kenntnis von möglichen Kontakten der Journalisten zu den gesuchten Beschuldigten. Die zuständigen Amtsgerichte erlaubten den Fahndern daraufhin, die Verbindungsdaten der Journalisten-Anschlüsse für bestimmte Zeiträume zu erheben.
Dagegen eingelegte Rechtsmittel waren erfolglos geblieben. Mit ihren Verfassungsbeschwerden rügen die Journalisten eine Verletzung ihrer Grundrechte auf Presse- und Rundfunkfreiheit sowie auf Wahrung des Fernmeldegeheimnisses. In der mündlichen Verhandlung am 20. November 2002 hatte ein Vertreter der Bundesregierung die geltende Regelung verteidigt, weil solche Daten angesichts erhöhter Terrorismusgefahr und der Organisierten Kriminalität eine "unverzichtbare Erkenntnisquelle" bei den Ermittlungen darstellten.
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