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Baubehörden müssen Mobilfunksmog hinsichtlich schädlicher Auswirkungen prüfen

OVG-Urteil

Baugenehmigungsbehörden müssen ab sofort gesundheitliche Auswirkungen der Mobilfunksender in eigener Zuständigkeit prüfen. Das beschloss das Oberverwaltungsgericht Münster. Dieses Urteil dürfte Signalwirkungen für andere Gerichte in ganz Deutschland haben. Die Baugenehmigungsbehörden müssen danach künftig in Eigenverantwortlichkeit prüfen, ob der jeweilige Mobilfunksender schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Anwohner haben könnte. Die Anwohner können somit bei jedem einzelnen Sender gegen die Erteilung der Baugenehmigung vorgehen, indem sie wissenschaftliche Unterlagen vorlegen, die schädliche Folgen der Sender unterhalb gültiger Grenzwerte durch athermische Effekte belegen.

Das Urteil erweitert die Anwohnerrechte in erheblichem Maße und schwächt die Position der Mobilfunkbetreiber, denn Baugenehmigungen für Mobilfunksender können ab sofort nicht mehr automatisch erteilt werden, da gesundheitliche Auswirkungen durch die Baugenehmigungsbehörden in eigener Zuständigkeit geprüft werden müssen.

Hieraus ergeben sich stark verbesserte Klagemöglichkeiten der Anwohner insbesondere auf verwaltungsrechtlichem, aber auch auf zivilrechtlichem Weg, auch für bereits bestehende Anlagen. Erteilen Baugenehmigungsbehörden dennoch automatisch Baugenehmigungen oder widerrufen sie diese nicht rückwirkend, wenn Anwohner wissenschaftliches Beweismaterial vorlegen, können Anwohner mit einer Untätigkeitsklage auf verwaltungsrechtlichem Wege gegen das entsprechende Bundesland vorgehen und Nutzungsuntersagung für den Sender verlangen. Damit dürfte sowohl auf die Baugenehmigungsbehörden als auch auf die Verwaltungs- und Zivilgerichte eine Welle von Beschwerden und Klagen zukommen. Die Erteilung von Baugenehmigungen für Mobilfunksender wird erheblich erschwert, die Rechte der Anwohner werden gestärkt, da diese neue Klagemöglichkeiten erhalten.