Rürup-Gutachten
Volle Besteuerung von Renten geplant
Die Bundesregierung war im Frühjahr vergangenen Jahres vom Bundesverfassungsgericht aufgefordert worden, eine gesetzliche Regelung bis zum Jahr 2005 umzusetzen. Die Karlsruher Richter hatten eine Ungleichbehandlung von Rentnern und Beamten beanstandet, da Beamtenpensionäre ihre Altersbezüge voll besteuern müssen. Daraufhin hatte die Regierung die Rürup-Kommission mit einem Gutachten beauftragt.
Wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" aus dem Gutachten berichtet, ist die "nachgelagerte Besteuerung" der Renten mit erheblichen Belastungen für die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden verbunden. So führe die Abzugsfähigkeit der Vorsorgezahlungen in den nächsten zehn Jahren zu Steuerausfällen von 22 Milliarden Euro. Diese Ausfälle würden auch nur teilweise durch die Mehreinnahmen aus der neuen vollständigen Rentenbesteuerung ausgeglichen. Am Ende bleibe eine Finanzierungslücke von acht Milliarden Euro übrig.
Ministeriumssprecher Müller verwies hingegen auf die langfristige Übergangsregelung. Damit sollten die mit der Freistellung der Rentenbeiträge verbundenen steuerlichen Ausfälle "in Grenzen" gehalten werden. Zugleich werde auf diese Weise dem Vertrauensschutz Rechnung getragen. Von dem Modell seien die jetzigen Rentner nicht berührt. Kleine und mittlere Renten würden zudem auch zukünftig nicht mit einer Steuer belegt.
Einen Zeitungsbericht, dass bereits ab 2005 ein Steuerfreibetrag in Höhe von 50 Prozent der Rente eingeführt werden solle, bezeichnete Müller als falsch. Mit einer solchen Größenordnung könne man nicht einsteigen.
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