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Abstimmungshürde bringt Bürgerbegehren in Mönchengladbach zu Fall

40. Bürgerentscheid geplatzt

In Nordrhein-Westfalen ist am Wochenende erneut ein Bürgerbegehren durch die Abstimmungshürde zu Fall gebracht worden. Am Sonntag erhielt in Mönchengladbach ein Bürgerbegehren für den Wiederaufbau des abgebrannten Zentralbades als Familienbad zwar die Unterstützung von 8.380 Bürgerinnen und Bürgern, und damit eine Mehrheit von 50,02 Prozent, verfehlte aber die notwendige Mindestzustimmung von rund 41.000 Ja-Stimmen.

In Nordrhein-Westfalen gilt ein Bürgerbegehren nur dann als erfolgreich, wenn es neben der Mehrheit der Abstimmenden auch die Zustimmung von mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten erhält. Das Bürgerbegehren erreichte eine Gesamtzustimmung von 8,15 Prozent. Gegen das Bürgerbegehren stimmten 8.373 Mönchengladbacher. CDU, FDP und Freie Wähler (FWG) hatten für den Wiederaufbau des Zentralbades als Sportbad votiert, SPD und Grüne hatten hingegen das Bürgerbegehren unterstützt.

"Damit ist jetzt schon der 40. Bürgerentscheid auf diese Weise geplatzt", kritisierte Daniel Schily, Geschäftsführer der Initiative Mehr Demokratie in NRW. Der Verein kritisiert das Zustimmungsquorum, weil es immer wieder zum "unechten Scheitern" von Bürgerbegehren führe, die bei Abstimmungen eigentlich eine Mehrheit erhielten. Wenn von 86 Bürgerentscheiden 40 auf diese Weise ungültig gemacht würden, könne irgend etwas nicht stimmen, so Schily. Der Geschäftsführer machte darauf aufmerksam, dass zur Wahl der Oberbürgermeisterin Monika Bartsch (CDU) die Zustimmung von rund 18 Prozent aller Stimmberechtigten gereicht habe. Sie habe damit die bei Bürgerentscheiden als notwendig angesehene Zustimmung ebenfalls verfehlt. "Was bei Wahlen richtig ist, kann bei Abstimmungen nicht falsch sein", sagte Schily weiter. Die Abstimmungshürde müsse deshalb fallen.

Mehr Demokratie hatte im Vorfeld des Bürgerentscheids auch das Fehlen der Briefabstimmung kritisiert. Etwa jedem fünften Bürger sei damit die Stimmabgabe unmöglich gemacht worden. Dies habe zur niedrigen Beteiligung beigetragen. Bei der Bundestagswahl im letzten Jahr hatten rund 20 Prozent der Wähler ihre Stimme per Brief abgegeben. Nach Protesten von Altenheimbewohnern musste die Stadt zumindest in einigen Heimen die Stimmabgabe vor Ort ermöglichen. Die Zahl der Abstimmungslokale war niedriger als die bei Wahlen. Statt 180 Abstimmungsorten gab es nur 132. Initiativen aus den Reihen der Ratsopposition, der Bürgerinitiative und von Mehr Demokratie zur Verbesserung des Verfahrens waren bei der Ratsmehrheit auf Ablehnung gestossen. Befürworter des Sportbades hatten das Bürgerbegehren als Missbrauch dieses demokratischen Instruments und als Geldverschwendung bezeichnet.

"Mit solchen Äußerungen wird der politischen Kultur Schaden zugefügt", sagte Schily hierzu. Das Bürgerbegehren habe seine Relevanz mit über 11.000 Unterschriften hinreichend bewiesen. Eine inhaltliche Auseinandersetzung der Gegner des Bürgerbegehrens mit dem Anliegen der Bürgerinitiative hätte der Sache mehr gedient als eine allgemeine Verunglimpfung. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide dürften nicht als Störfaktor, sondern als Bereicherung der Politik angesehen werden.