Fahrgastrechte

Informationen über Kundenrechte bei Bus und Bahn

Ausfall, Verspätung, Überfüllung – wohl nur wenige sind bisher von solchen Erfahrungen mit Bus und Bahn verschont geblieben. Wer in der Folge versucht, bei dem jeweiligen Verkehrsunternehmen eine Entschädigung oder einen Ausgleich für den entstandenen Schaden einzufordern, ist in vielen Fällen auf die Kulanz des Unternehmens angewiesen. Teilweise gibt es aber auch bereits weitreichende Kundenrechte, die in den allgemeinen Beförderungsbedingungen verbrieft, jedoch nur wenigen Verbrauchern bisher bekannt sind. Daher haben der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Fahrgastverband Pro Bahn ein neues Infoblatt „Verbraucherschutz für Fahrgäste – Ihre Rechte bei Bahn uns Bus“ herausgegeben.

Das Infoblatt fasst wichtige Regelungen und Rechte zusammen und soll unzufriedene Fahrgäste ermutigen, auf ihr Recht zu pochen. Bei der Deutschen Bahn etwa gelten folgende Fahrgastrechte:

Wer die Reise in der Nacht wegen einer Verspätung nicht fortsetzen kann, hat Anspruch auf eine Übernachtung in einem Hotel. Ist das Ziel wegen einer großen Verspätung nicht mehr erreichbar, kann der Fahrgast kostenlos zum Ausgangsbahnhof zurückkehren. Ist das Reiseziel bei einer Verspätung nicht mehr mit der Bahn erreichbar, kann man sich den Fahrpreis für die nicht genutzte Reststrecke erstatten lassen. Bei einer erheblichen Verspätung (90 Minuten und mehr) im Fernverkehr erhalten Bahnreisenden einen Reisegutschein über 25 Euro, bei einer Verspätung des ICE von 30 Minuten einen Gutschein von 10 Euro.

Darüber hinaus gibt es bei den Verkehrsunternehmen unterschiedliche Kulanzregelungen, von denen der Kunde profitieren kann und sollte. Fazit: Der Versuch, sein Recht einzufordern, lohnt immer. Das Infoblatt ist Teil eines vom Bundesverbraucherministerium geförderten Projekts, das die Fahrgäste besser über ihre Rechte informieren soll.

Es ist ab sofort: kostenfrei in vielen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen erhältlich, oder zu beziehen beim Versandservice vzbv, Postfach 1116, 59930 Olsberg, gegen Zusendung eines an sich selbst adressierten Rückumschlags (DIN lang, 55 ct) oder auf der Internetseite abrufbar. Dort sind zudem weitere Informationen für Fahrgäste öffentlicher Verkehrsmittel zu finden.

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