Datenschutz
Politik schachert um Nachfolge des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten
Ein Datenschutzbeauftragter, der im Datenschutz nur den Täterschutz sähe, sei - so Schillpartei-Sprecher Bauer - "fehl am Platz". DVD-Vorstandsmitglied Hajo Köppen sagt: "Datenschutz muss ein überparteiliches Anliegen bleiben. Der Auftrag für die Arbeit eines amtlichen Datenschützers darf nicht in einem Parteibuch stehen oder von einem Parteifunktionär kommen, dessen Auftrag steht in unserem Grundgesetz: der Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass es für den Schutz dieses Grundrechts unabhängiger Datenschutzbeauftragter bedarf. Nur Erfahrung, Kompetenz und fachliche Qualität der Kandidatin bzw. des Kandidaten dürfen Kriterien für eine Auswahl sein.
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Am 24. Mär. 2003 unter:
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« Journalist durch britisch-amerikanische Streitkräfte getötet
Hilfsleistungen für arme Länder könnten stark beschnitten werden »
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