Flüchtlinge
Menschenrechtler kritisieren Abschiebung in Iraks Nachbarstaaten
Es drohe außerdem die Gefahr von Kettenabschiebungen. Angesichts der drohenden humanitären Katastrophe in der Region infolge des Krieges sei es nicht akzeptabel, die wenigen Flüchtlinge, die deutsches Territorium erreichen, abzuschieben.
Die Formulierung „Für eine Ausdehnung der Aussetzung von Abschiebungen auf die Nachbarstaaten des Irak wird hier gegenwärtig keine Notwendigkeit gesehen“, wie es hierzu in dem entsprechenden Schreiben des Bundesinnenministeriums vom 21. März 2003 heißt, mache die Abschiebung in benachbarte Staaten möglich.
Nach Auffassung des Flüchtlingskommisariats der Vereinten Nationen (UNHCR) sollten zudem Schutzsuchende „ganz generell angesichts der politischen Entwicklungen in der Region um den Irak nicht auf Länder in dieser Region, durch die sie auf dem Weg nach Europa durchgereist sind, als Erstasylländer verwiesen werden.“ Das UNHCR hoffe auf die Solidarität jener Länder, die nicht unmittelbar an den Irak grenzten und somit nicht im selben Maße von den zu erwartenden Flüchtlingsströmen betroffen sein würden.
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Am 27. Mär. 2003 unter:
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