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Abschiebung Nachrichten

Abschiebung in Brandenburg - Vietnamesische Familie soll ausreisen und wiederkommen

Im Streit im die Abschiebung der vietnamesischen Familie Nguyen hofft die brandenburgische Landesregierung auf eine einvernehmliche Lösung. Bei freiwilliger Ausreise der Nguyens sei eine "Einreise wieder gesichert", sagte Brandenburgs Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) am Mittwoch im Inforadio Berlin-Brandenburg. Er erinnerte daran, dass nach geltender Rechtslage die Anträge außerhalb der Bundesrepublik gestellt werden müssten. Doch wolle das Land darauf achten, dass die Familie "wieder reinkommt".

Zweifel an dieser Verfahrensweise meldete der Ausländerbeauftragte der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg, Hanns Thomä-Venske, an. Er sehe die "Problematik, dass die Landesregierung möglicherweise die Einreise nicht garantieren kann", sagte er im selben Sender. Auch halte er generell ein solches Verfahren für "unsinnig", da es hohe finanzielle Lasten für die Betroffenen bringe und mit großen bürokratischen Hürden verbunden sei. Thomä-Venske fügte hinzu, es müsse sich bei gutem Willen nach geltendem Recht ein Weg finden lassen, damit die vietnamesische Familie in Deutschland bleiben kann.

Stolpe hatte gemahnt, den Streit nicht eskalieren zu lassen. Es sei "nicht so dramatisch, wie es von außen aussieht", sagte der Regierungschef unter Verweis auf den jetzt gefassten Kabinettsbeschluss zu Gunsten der Familie Nguyen. Hier werde es eine "vernünftige" Klärung geben, auch wenn es eine "Lösung hart am Rande der Gesetzgebung" sei. Die vierköpfige Familie befindet sich seit dem Wochenende im Gubener Pfarrhaus in Kirchenasyl.

"Spiegel":

Der so genannte Kalif von Köln wird möglicherweise bald abgeschoben. Zwischen der türkischen und der deutschen Regierung zeichnet sich offenbar eine Einigung über die Abschiebung des Fundamentalistenführers Metin Kaplan ab. Wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtet, will sich Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) schon in den nächsten Tagen mit seinem türkischen Amtskollegen Rüstü Kazim Yücelen in Berlin treffen, um die Einzelheiten zu besprechen. Der Abschiebung in die Türkei steht entgegen, dass ihm möglicherweise Folter und Todesstrafe drohen.

Schily hatte am Mittwoch die Organisation "Kalifatsstaat" von Kaplan verboten. Der selbsternannte "Kalif von Köln" sitzt wegen eines Mordaufrufs eine Freiheitsstrafe von vier Jahren ab. Er soll abgeschoben werden. Dem steht jedoch bislang entgegen, dass Kaplan in der Türkei bei einem Prozess wegen Hochverrats möglicherweise die Todesstrafe droht.

Ein möglicher Kompromiss sei nun gefunden, schreibt das Magazin weiter. Während die Bundesregierung bisher darauf bestanden habe, dass bei einem Prozess gegen Kaplan kein Todesurteil verhängt wird, reiche ihr nun eine Zusage der Regierung in Ankara aus, dass ein solches Urteil keinesfalls vollstreckt werde.

Die darüber hinaus geforderte Zusicherung, dass Kaplan nicht gefoltert werde, will die Türkei einem hohen Justizbeamten zufolge ebenfalls abgeben. Dadurch entstehe jedoch "der völlig falsche Eindruck", in der Türkei sei "die Folter an der Tagesordnung".

Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) forderte unterdessen die beschleunigte Ausweisung weiterer in Deutschland lebender islamistischer Aktivisten. Die Verfassungsschutzbehörden müssten "stärker in den Prozess der Ausweisung" eingebunden werden. "Für Rädelsführer und aktive Mitglieder von extremistischen Vereinigungen" dürfe hierzulande "kein Platz sein", betonte der CDU-Politiker. Insbesondere sei "der Gang zu den Verwaltungsgerichten mit teilweise mehrjährigen Verfahren" im Interesse der Sicherheit "nicht akzeptabel".

Koch schlug deshalb vor, "dass die Parlamentarische Kontrollkommission, die aus gewählten Abgeordneten besteht, darüber entscheidet, welche islamistischen Extremisten umgehend ausgewiesen werden können und bei welchen die Erkenntnisse dafür (noch) nicht" ausreichten.

Am 16-12-2001

Asylpolitik

Der 21-jährige kurdische Flüchtling Hakkan Temel, der am 14.08.2000 vom Lahn-Dill-Kreis in den türkischen Folterkeller abgeschoben wurde, soll nun die Kosten für seine Abschiebung in Höhe von über 1.330 Euro selbst bezahlen. Andernfalls werde dem inzwischen nach seiner erneuten Flucht anerkannten Flüchtling keine Aufenthaltsbefugnis erteilt, so der Lahn-Dill-Kreis in einem Schreiben vom 28.02.2002.

Flüchtlingsrats-Sprecher Seyit Gül ist empört: "Hakkan Temel wurde abgeschoben und gefoltert, weil die deutschen Behörden ihm zu Unrecht Asyl verweigerten. Nun soll er die Kosten für die Abschiebung in den Folterkeller selbst bezahlen! Soll das Folteropfer vielleicht auch noch für die Kosten seiner Folterer aufkommen?"

Hakkan Temel hatte vor seiner Abschiebung erfolglos in Deutschland Asyl gesucht. In seinem Asylverfahren hatte er u.a. angegeben, dass seine in der Türkei lebenden Familienangehörigen wegen seiner exilpolitischen Aktivitäten in Untersuchungshaft genommen und gefoltert worden seien. Er fürchte im Fall einer Abschiebung um sein Leben. Dennoch wurde Hakkan Temel am 14.08.2000 vom Lahn-Dill-Kreis in die Türkei abgeschoben. Unmittelbar nach der Ankunft wurde er auf dem Flughafen Istanbul von türkischen Sicherheitskräften festgenommen und der Anti-Terror-Abteilung überstellt, wo er verhört und gefoltert wurde. Die Sicherheitskräfte hielten ihm Mitgliedschaft in der PKK vor. Sie verfügten dabei über detaillierte Informationen zu Temels politischen Aktivitäten in Deutschland.

Zu befürchten ist, dass die türkischen Sicherheitskräfte über das so genannte deutsch-türkische Konsultationsverfahren die Informationen erhielten, die sie Temel nach seiner Abschiebung im Verhör vorhielten.

Anders ist für uns nicht erklärbar, wie Einzelheiten aus dem deutschen Asylverfahren an die türkischen Verfolgungsbehörden gelangen konnten. Die Zentrale Ausländerstelle des LK Gießen bestätigte zunächst, dass im Fall Temel das Konsultationsverfahren am 20.02.1998 durchgeführt wurde. Später wurde dies jedoch vom Hessischen Innenministerium dementiert.

Im Herbst 2000 gelang Hakkan Temel die erneute Flucht nach Deutschland. Am 29.11.2001 wurde er als Flüchtling anerkannt. Das Bundesamt hielt es für glaubhaft, dass Temel nach seiner Abschiebung im August 2000 von türkischen Sicherheitskräften festgenommen, verhört und gefoltert wurde. Der Niedersächsische Flüchtlingsrat und PRO ASYL fordern den Landkreis Lahn-Dill-Kreis auf, Hakkan Temel die ihm zustehende Aufenthaltsbefugnis auszustellen und den Kostenbescheid zurückzunehmen. Des weiteren erhoffen sich die Organisationen einen zukünftig sensibleren Umgang mit (potenziellen) Folteropfern.

Am 13-03-2002

Hilfsorganisationen warnen

Vor dem massenhaften Rücktransport von Kriegsflüchtlingen in den Kosovo und nach Serbien-Montenegro haben mehrere Hilfsorganisationen gewarnt. Sie befürchten, dass die Innenministerkonferenz auf ihrer nächsten Tagung Anfang Juni in Bremerhaven den Abschiebeschutz für Minderheiten aus den jeweiligen Regionen aufheben werde, sagte der rechtspolitische Referent von Pro Asyl, Bernd Mesovic. Wenn aber bis zu 60 000 Menschen zwangsweise aus der Bundesrepublik in ihre Heimat zurückgeschickt würden, bestehe dort die große Gefahr einer Destabilisierung, betonte der Kosovo-Experte der Schweizerischen Flüchtlingshilfe, Rainer Mattern.

In einem Appell, an dem sich auch der Arbeitskreis Asyl NRW und der Flüchtlingsrat NRW beteiligen, fordern die Hilfsorganisationen die Innenminister auf, den Abschiebeschutz für Minderheiten aus dem Kosovo zu verlängern. Außerdem müsse ihnen die Möglichkeit gegeben werden, über eine Altfallregelung ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland zu bekommen. Die Experten befürchteten für die Flüchtlinge im Fall ihrer zwangsweisen Abschiebung unter anderem Gefahren für Leib und Leiben, unzureichenden Wohnraum sowie sprachliche Diskriminierung.

Am 15-05-2002

UNHCR und Flüchtlingsorganisationen gegen Abschiebungen

Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR), Amnesty International, die Gesellschaft für bedrohte Völker, Pro Asyl und das Raphaels-Werk warnen davor, Angehörige von Minderheiten in das Kosovo abzuschieben. Vor dem Treffen der Innen-Staatssekretäre am Dienstag betonte der UNHCR-Vertreter in Deutschland, Stefan Berglund, Angehörige ethnischer Minderheiten wie Serben, Roma, Aschkali oder muslimische Slawen seien im Kosovo nach wie vor gefährdet. Die Organisationen sind deshalb der Auffassung, dass Minderheiten aus dem Kosovo weiterhin internationalen Schutz benötigen. Die Betroffenen sollten nicht zur Rückkehr gezwungen, genötigt oder veranlasst werden. amnesty international und Pro Asyl forderten darüber hinaus eine Abschlussregelung für seit längerem in Deutschland lebende Kosovoflüchtlinge, die den Betroffenen eine Lebensperspektive gibt.

Trotz einiger Verbesserungen der allgemeinen Situation im Kosovo seien Leben und grundlegende Freiheiten von Personen, die nicht albanische Volkszugehörige sind, bedroht, sagte der UNHCR-Vertreter. Gefahren für die persönliche Sicherheit und eingeschränkte Bewegungsfreiheit verhinderten immer noch den gleichberechtigten Zugang ethnischer Minderheiten zu Sozialleistungen, Gesundheitsversorgung, Bildung und Arbeitsmöglichkeiten. "Eine Rückkehr von Minderheiten sollte nur auf strikt freiwilliger Basis erfolgen und durch Hilfsmaßnahmen unterstützt werden", forderte Berglund.

Minderheitenangehörige dürfen auch nicht darauf verwiesen werden, außerhalb des Kosovo in anderen Teilen der Bundesrepublik Jugoslawien leben zu müssen, forderten amnesty international, die Gesellschaft für bedrohte Völker, Pro Asyl und das Raphaels-Werk. Durch die große Zahl von Flüchtlingen aus Kroatien und Bosnien sowie von Binnenvertriebenen aus dem Kosovo gebe es keine Aufnahmekapazitäten in Serbien und Montenegro. Vom weitgehenden Zusammenbruch sozialer Strukturen in Jugoslawien seien Angehörige von Minderheiten, die zu den verwundbarsten Teilen der Bevölkerung gehörten und massiv diskriminiert würden, am stärksten betroffen.

Unklar sei, wie viele Personen von den Beschlüssen der Innenministerkonferenz betroffen wären. Nach Informationen aus dem Bundesinnenministerium sollen 10.000 bis 35.000 Betroffene auf der Basis von Ländererlassen mit einer Duldung in Deutschland leben. Darüber hinaus befänden sich mehr als 25.000 Personen im Asylverfahren vor dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. Soweit von Flüchtlingsorganisationen Zahlen von weit über 100.000 von Abschiebung Bedrohten genannt werden, dürfe dies daher rühren, dass zu den Minderheitenangehörigen aus dem Kosovo diejenigen aus Serbien und Montenegro dazugezählt werden. Insgesamt dürften sich über 170.000 ausreisepflichtige Personen aus der Bundesrepublik Jugoslawien in der Bundesrepublik aufhalten. Wie viele davon Minderheitenangehörige sind, ist unklar.

Heftig kritisiert wird von Seiten der Flüchtlingsorganisationen die Entscheidungspraxis des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. Die Tatsache, dass viele Minderheitenangehörige in enklavenähnlicher Situation lebten, an der Bewegungsfreiheit sowie dem Zugang zum Arbeitsmarkt gehindert seien und unter militärischem Schutz lebten, werde bagatellisiert. Zitat aus einem Ablehnungsbescheid des Bundesamtes: "In Enklaven finden sie eine ausreichend sichere Lebensgrundlage. Im übrigen ist es zumutbar, sich unter die Obhut der KFOR zu stellen."

Auch UNMIK, die UN-Verwaltung für das Kosovo, ist allerdings der Auffassung, dass die Bedingungen für eine zwangsweise Rückführung von Minderheiten noch nicht gegeben sind.

Am 27-05-2002

Bundeswehr bleibt im Kosovo

Die Bundeswehr bleibt über den 10. Juni hinaus ein weiteres Jahr im Kosovo. Eine entsprechende Verlängerung des Mandats für die KFOR-Friedenstruppe beschloss der Bundestag mit großer Mehrheit am Freitag in Berlin. 483 Abgeordnete stimmten für den Antrag der Bundesregierung, 36 Parlamentarier votierten dagegen. Unter den 523 abgegebenen Stimmen gab es zudem vier Enthaltungen.

Erstmals stimmte der Bundestag am 11. Juni 1999 einem Auslandseinsatz der Bundeswehr im Kosovo zu und gab für ein Jahr grünes Licht für die Entsendung von bis zu 8500 deutschen Soldaten. Bereits zwei Mal wurde seither das Mandat verlängert und im vergangenen Jahr auch territorial ausgeweitet. PRO ASYL warnte davor, die KFOR zur Flankierung deutscher Abschiebepolitik zu missbrauchen. Die Innenministerkonferenz hatte am Donnerstag in Bremerhaven den Einstieg in die Zwangsrückkehr von Minderheitenangehörigen in das Kosovo beschlossen.

Bis zu 60.000 Personen sind davon betroffen, da die Innenminister und -senatoren der Länder davon ausgehen, "dass die Voraussetzungen für eine zwangsweise Rückführung noch in diesem Jahr gegeben sein werden." Alle relevanten Nichtregierungsorganisationen, aber auch das Hohe Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen, die deutsche KFOR und UNMIK hatten vor dem Hintergrund fortdauernder Sicherheitsprobleme vor einer Massenabschiebung gewarnt.

Als kaum zu überbietenden Zynismus bezeichnet PRO ASYL den mit der Drohung der zwangsweisen Rückführung verbundenen Appell an die betroffenen Minderheitenangehörigen, eine freiwillige Rückkehr in Betracht zu ziehen. Die Innenminister wissen aus vielen Berichten, dass Minderheitenangehörige im Kosovo keinen adäquaten Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung, Arbeit und Eigentum haben, zum Teil in militärisch geschützten Enklaven leben müssen und immer noch Opfer von Gewalttaten werden. Die nun eingeleitete Abschiebepolitik werde die fragile Situation in der Region eher verschärfen, fürchtet PRO ASYL.

Am 07-06-2002

Abschiebung von Minderheiten ins ehemalige Jugoslawien

Seit dem 27. April 2002 protestieren rund 500 Roma-Familien in verschiedenen Städten Deutschlands gegen ihre drohende Abschiebung nach Serbien und Montenegro wie auch in andere Staaten des ehemaligen Jugoslawien. Sie demonstrieren nun in Berlin, um auch auf Bundesebene auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Von der Berliner Senatsverwaltung sind sie provisorisch untergebracht worden, und man hat ihnen das Durchführen von Öffentlichkeitsaktionen ermöglicht. Die Proteste der Roma gegen ihre drohende Abschiebung in das ehemalige Jugoslawien unterstützt auch die stellvertretende PDS-Fraktionsvorsitzende im Bundestag und Mitglied des Innenausschusses, Petra Pau.

„Nach ihren Angaben, die durch Berichte von Menschenrechtsorganisationen und Stellen der Vereinten Nationen – einschließlich des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge – gestützt werden, würde eine Rückkehr nach Ex-Jugoslawien für die Roma katastrophale Folgen haben, da sie dort mit menschenunwürdigen Zuständen aufgrund langjähriger gesellschaftlicher Ausgrenzung und mit direkten Gefahren für Leib und Leben rechnen müssten.“, erklärte Pau ihren Beistand.

Die Roma halten am Montag von ca. 12 bis 18 Uhr auf dem Platz des 18. März nahe dem Brandenburger Tor eine Mahnwache abhalten, um ihr Anliegen – Bleiberecht in Deutschland – deutlich machen zu können. Sie wünschen sich dringlich die Möglichkeit, mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages über ihre Forderungen zu sprechen, was von der PDS unterstützt wird.

Gefordert sei aber vor allem die SPD-Grüne Koalition im Bundestag. Sie habe es in der Hand, etwa durch eine großzügige Altfallregelung im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes den Roma einen sicheren Aufenthaltsstatus zu verschaffen, erklärte Pau.

Am 10-06-2002

Aktionstag gegen Abschiebung

Am 2. November findet ein bundesweiter Aktionstag unter dem Motto "Tag der offenen Tür" statt, der zugleich den Auftakt zu einer Kampagne gegen Abschiebungen, Abschiebeknäste und Abschiebelager bildet. Anlass zu dieser Kampagne der Initiative gegen Abschiebehaft ist die in Deutschland derzeit stattfindende Entwicklung, ein neues Modell von Zwangsmaßnahmen gegen Flüchtlinge zu etablieren: Abschiebelager, die verharmlosend "Ausreisezentren" genannt werden.

Diese neue Form der Ausgrenzung und Abschottung von Flüchtlingen und Migranten ist im neuen sogenannten "Zuwanderungsgesetz" vorgesehen, das ab 2003 in Kraft treten soll. Die in diesen Lagern festgehaltenen Menschen sollen unter weitest gehendem Entzug ihrer Persönlichkeitsrechte und massivem behördlichen und psychologischen Druck zur "freiwilligen" Ausreise gezwungen werden. Die bereits bestehenden Modellprojekte in Braunschweig, Oldenburg und Bramsche (Niedersachsen), Ingelheim (Rheinland-Pfalz) und Halberstadt (Sachsen-Anhalt) sowie Fürth (Bayern) zeigen, dass diese Zwangsmaßnahmen mehr als die Hälfte der Betroffenen in die Illegalität treiben.

Im Rahmen des Aktionstages finden am 02. November in mehreren Städten Aktionen verschiedener Initiativen statt. Darunter in Berlin, Düsseldorf, Ingelheim, Hamburg, Hannover, Leipzig, München, Rendsburg, Tübingen und Trier.

Am 31-10-2002

Abschiebung

Seit Montag, dem 18.11.2002 ist das Karl-Liebknecht-Haus, der Landesverband der PDS Berlin von Roma aus Serbien besetzt. Die Gruppe "Amen acas kate" (Wir bleiben hier) erklärte zu ihrer Aktion: "Uns droht die Abschiebung nach Jugoslawien. Die PDS ist in der Berliner Regierung. Die PDS hat mitbeschlossen, dass Roma in Berlin ein Bleiberecht erhalten sollen. Die PDS hat nicht verhindert, dass Innensenator Körting und seine wildgewordene Ausländerbehörde weiterhin unsere Menschen abschieben. Dabei trennen sie Familien, schieben Kranke ab, und es ist ihnen gleichgültig, was uns dort erwartet.“ Am Mittwoch Mittag fand ein Gespräch des Berliner Innensenators Körting mit den Besetzern statt. Das Antirassistische Bündnis begleitete es mit einer Kundgebung, die das Anliegen der Roma unterstützt.

Die Roma-Gruppe erinnert in ihrer Erklärung daran, dass Hunderttausende Sinti und Roma durch Deutsche ermordet wurden, so wie es auch mit anderen gemacht wurde. Deutschland habe ihnen gegenüber eine historische Verantwortung. Die jetzt Ausgewiesenen wären vor Krieg und Not geflüchtet, lebten inzwischen schon lange in Deutschland und ihre Kinder gingen hier zur Schule. Daher fordern sie ein Bleiberecht für die Roma aus Serbien .

Die Unterstützer der Aktion bitten weiterhin um Sachspenden wie Lebensmittel für die Besetzer und um Geldspenden.

Am 20-11-2002

Abschiebung

Am Montag hat der Hungerstreik von 68 Gefangenen im Abschiebegewahrsam Berlin-Köpenick begonnen. Besonders dramatisch ist die Situation eines Häftlings, der sich seit fünf Tagen im Durststreik befindet. Sie fordern die sofortige Entlassung von Menschen, die aus juristischen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, aber trotzdem über 6 Monate in Haft sind, ein Ende der monatelangen Ungewissheit über ihre Entlassung oder Abschiebung sowie ein Ende der menschenunwürdigen Behandlung durch Polizeibeamte, Ärzte und Sozialarbeiter und eine Verbesserung der unzumutbaren hygienischen Zustände.

Nach Information der Antirassistischen Initiative Berlin wollen die Gefangenen in einem Gespräch mit dem Innensenator Körting und der Justizsenatorin Schubert, einem Vertreter der Ausländerbehörde und der Berliner Polizei ihre Forderungen durchsetzen. Für den Fall, daß das Gespräch nicht innerhalb von drei Tagen stattfindet, kündigten sie weitere Aktionen an.

Am 21-01-2003

Abschiebung

Am Freitag, den 24.01.03 um 12 Uhr findet vor dem Berliner Innensenat in der Klosterstraße eine Solidaritätskundgebung statt. Sie soll die Forderungen jeder bis zu 70 Häftlinge in der Abschiebehaftanstalt unterstützen, die von Montag den 20. bis Mittwoch den 22. Januar im Hungerstreik standen. Ihre Forderungen waren ein Gespräch, an dem eine Vertreterin der Ausländerbehörde, der Haftleiter sowie der Polizeipräsident teilnehmen sollten. Sie kündigten an, zunächst drei Tage lang in den Hungerstreik zu treten. Zur Zeit befinden sich noch immer einige der Häftlinge in Hungerstreik mit offenem Ende.

Der Haftalltag in der Berliner Abschiebehaft ist nach Aussagen der Antirassistischen Intiative geprägt durch eine rigorose Einschränkung der Bewegungs- und Entscheidungsfreiheit, es gibt keine Arbeits- oder Beschäftigungsmöglichkeiten und lediglich einmal am Tag eine Stunde Hofgang. Die Fenster seien außen und innen vergittert, Besucher könnten nur hinter einer Trennscheibe empfangen werden. Immer wieder gebe es Klagen über Willkür und Schikanen der bewachenden Polizeibediensteten.

Die Perspektivlosigkeit der Situation, die Ungewissheit über die Dauer der Inhaftierung und die Angst vor der Rückkehr ins Herkunftsland schafften ein Klima der Hilflosigkeit, Frustration und Verzweiflung. Hungerstreiks, Selbstverletzungen und Suizidversuche seien in der Berliner Abschiebehaft an der Tagesordnung. An der jüngsten Protestaktion beteiligten sich Häftlinge aus vier verschiedenen Stockwerken der beiden Häuser des Abschiebehaftkomplexes. In einem Brief nennen sie als Anlass ihres Hungerstreiks die hygienischen Verhältnisse, die lange Haftdauer über fünf oder sechs Monate hinaus sowie das unkorrekte und rüde Verhalten des Personals. Außerdem fordern sie Zugang zu Informationen.

Am 23-01-2003

Abschiebung

Am Freitag kam es zu einem Gespräch mit Innensenator Körting, drei seiner Mitarbeiter, Mitgliedern der Initiative gegen Abschiebehaft und den beiden Seelsorgern Dieter Müller vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst und Pfarrer Ziebarth. In diesem Gespräch sagte Körting zu, dass die Haftbedingungen verbessert werden sollen, und der tägliche Hofgang um 30 min auf eineinhalb Stunden verlängert wird. Themen wir die schlechte medizinische Versorgung, Mißhandlungen von Seiten des Haftpersonals, und die Inhaftierung von Jugendlichen wurden für Verhandlungen als nicht "relevant" erachtet.

Nach Ankündigung der Gefangenen wird der Hungerstreik vorerst ausgesetzt, jedoch in 10 Tagen fortgesetzt, wenn in der Zwischenzeit nicht angemessen auf ihre Forderungen eingegangen wird. In der Nacht von Donnerstag auf Freitag hat sich ein Jugendlicher aus Weißrußland versucht, auf der Toilette zu erhängen. Er ist im Krankenhaus.

An einer Solidaritätskundgebung vor dem Senat für Inneres am Freitag Mittag nahmen etwa hundert Leute teil. Verlesen wurden persönliche Berichte der Gefangenen aus dem Hungerstreik und deren Forderungen.

Am 27-01-2003

Flüchtlinge

Als unzureichend und verschleiernd bezeichnet die Menschenrechtsorganisation PRO ASYL die jetzt im Detail bekannt gewordene Anregung des Bundesinnenministeriums an die Landesinnenminister, irakische Flüchtlinge nicht in den Irak abzuschieben. Gleichzeitig würden Abschiebungen und Zurückweisungen in Nachbarstaaten des Irak nicht ausgeschlossen, kritisiert die Organisation. Dabei hätten Nachbarstaaten des Irak wie die Türkei und Jordanien in der Vergangenheit gezeigt, dass sie nicht zimperlich mit irakischen Flüchtlingen umgingen.

Es drohe außerdem die Gefahr von Kettenabschiebungen. Angesichts der drohenden humanitären Katastrophe in der Region infolge des Krieges sei es nicht akzeptabel, die wenigen Flüchtlinge, die deutsches Territorium erreichen, abzuschieben.

Die Formulierung „Für eine Ausdehnung der Aussetzung von Abschiebungen auf die Nachbarstaaten des Irak wird hier gegenwärtig keine Notwendigkeit gesehen“, wie es hierzu in dem entsprechenden Schreiben des Bundesinnenministeriums vom 21. März 2003 heißt, mache die Abschiebung in benachbarte Staaten möglich.

Nach Auffassung des Flüchtlingskommisariats der Vereinten Nationen (UNHCR) sollten zudem Schutzsuchende „ganz generell angesichts der politischen Entwicklungen in der Region um den Irak nicht auf Länder in dieser Region, durch die sie auf dem Weg nach Europa durchgereist sind, als Erstasylländer verwiesen werden.“ Das UNHCR hoffe auf die Solidarität jener Länder, die nicht unmittelbar an den Irak grenzten und somit nicht im selben Maße von den zu erwartenden Flüchtlingsströmen betroffen sein würden.

Am 27-03-2003

Kosovoabschiebung

Deutsche Abschiebungsbehörden führen Abschiebungsflüge in das Kosovo durch und verletzten dabei die Absprachen mit der UN-Interimsverwaltung im Kosovo (UNMIK), die in einem sogenannten Memorandum of Understanding festgelegt worden sind. So scheiterte am 26. Juni die geplante Abschiebung von mehr als 60 Personen mit Ziel Pristina (Kosovo). Unter den Passagieren befanden sich auch Angehörige ethnischer Minderheiten, bei denen UNMIK Risiken im Einzelfall prüft. Die beteiligten deutschen Behörden, die zentrale Ausländerbehörde Düsseldorf und das Innenministerium Nordrhein-Westfalen hatten offenbar nicht rechtzeitig die Passagierliste vorgelegt, so dass UNMIK keine Landeerlaubnis in Pristina erteilte.

Daraufhin wurde eine Umgehungsstrategie erprobt. Der Flug wurde nach Podgorica (Montenegro) umgeleitet. Es sollte versucht werden, von dort aus mit Bussen die Abzuschiebenden in das Kosovo zu bringen. UNMIK wollte auch diese Praxis nicht hinnehmen. Darauf hin hob die Maschine mit Ziel Düsseldorf ab. Hintergrund des Vorgangs ist die im sogenannten Memorandum of Understanding verabredete Prozedur. Angehörige der Roma- und der serbischen Minderheit sind von Abschiebungen vorläufig ausgenommen. Andere Minderheitenangehörige dürfen dann abgeschoben werden, wenn gewährleistet ist, dass sie keinen Gefahren ausgesetzt sind. UNMIK besteht auf einem individuellen Prüfverfahren und gibt dann gegebenenfalls die Zustimmung zur Aufnahme.

Auf den Pristinaflug gebucht waren auch Personen, deren Übernahme im Rahmen einer Einzelfallprüfung von UNMIK abgelehnt worden war. Offenbar hatten in einigen Fällen die deutschen Ausländerbehörden wesentliche Informationen zur Einschätzung der individuellen Gefährdungssituation von Familien nicht gegeben.

Einige der zur Abschiebung anstehenden Minderheitenangehörigen waren noch zehn Minuten vor Abflug in Düsseldorf aus dem Flugzeug geholt worden. Eine Aschkalifamilie, die den gescheiterten Abschiebungsflug miterlebt hat, berichtet u.a., man habe von 12 bis 21 Uhr in großer Hitze in einem Hangar, dessen Türen und Fenster verschlossen waren, auf dem Flughafen von Podgorica warten müssen, während das Gepäck bereits aus dem Flugzeug in Busse verladen worden sei. Während insgesamt 12 Stunden habe man ihnen jegliche Nahrung verweigert.

PRO ASYL kritisiert den Vorgang als flagrante Verletzung des Memorandum of Understanding. Offenbar sollen die Grenzen dessen ausgelotet werden, was UNMIK hinzunehmen bereit ist. UNMIK trägt eine große Verantwortung für die Sicherheit von Abgeschobenen, die bei der nach wie vor schwierigen Sicherheitslage im Kosovo nicht überall und nicht für alle Betroffenen gewährleistet werden kann. Vor diesem Hintergrund verbieten sich experimentelle Abschiebungsversuche.

Am 30-06-2003

EU-Asylrecht

Die Verhandlungen zur EU-Asylverfahrensrichtlinie nehmen einen immer dramatischeren Verlauf, stellt Pro Asyl fest. Im aktuellen Ratsentwurf zur Anwendung des Konzepts sicherer Drittstaaten ist eine über die bundesdeutsche Drittstaatenregelung hinaus gehende Konzeption vorgesehen. Nach dem Vorschlag Großbritanniens soll ein Asylsuchender in ein beliebiges Drittland zurückgewiesen werden, ohne dass er es jemals betreten hat. Selbst Staaten, die die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention nicht ratifiziert haben, dürften danach als sicher qualifiziert werden.

Die Vorschläge aus dem Hause Schily kommen den britischen Vorschlägen weit entgegen. Aktuell läuft laut Auffassung von Pro Asyl Bundesinnenminister Schily der rot-grünen Koalition völlig aus dem Ruder. Zu großen Irritationen führe, dass das Innenministerium explizit in einem deutschen Vorschlag (ASILE 58/Artikel 35a) selbst die im Grundgesetz normierten Kriterien aufweicht.

Das Bundesinnenministerium fordere lediglich, dass der "sichere Drittstaat" die Genfer Flüchtlingskonvention oder die in dem dazugehörigen Protokoll enthaltenen Bestimmungen über den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung einhält. Bezogen auf die Europäische Menschenrechtskonvention gilt im wesentlichen das gleiche. Vorausgesetzt wird - im Gegensatz zum Grundgesetzartikel 16 a - nicht mehr die Unterzeichnung, die Ratifizierung und Sicherstellung der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Sichergestellt ist die Anwendung der GFK und EMRK nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nur durch den Beitritt zu den beiden Konventionen.

Die absichtlich unpräzise Formulierung aus dem Bundesinnenministerium soll die Möglichkeit eröffnen, Schutzsuchende in nichteuropäische Staaten ohne Einzelfallprüfung zurückzuweisen, obwohl dort die Standards des internationalen Flüchtlings- und Menschenrechtsschutzes nicht sichergestellt sind. Ein solche Politik liefe auf die Abschaffung des individuellen Asylrechts in Europa hinaus und wäre das Modell für eine weltweite Erosion des Flüchtlingsschutzes.

PRO ASYL appelliert an die rot-grüne Bundesregierung, diesen deutschen Vorschlag zurückzuziehen. Vielmehr sollte sich Deutschland dafür einsetzen, dass Schutzersuchen weiterhin in der Europäischen Union geprüft werden und zwar in einem fairen und effizienten Asylverfahren. Den Bemühungen, den Flüchtlingsschutz in unsichere Transitstaaten zu verlagern, muss energisch entgegengetreten werden.

Am 11-11-2003

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde

Abschiebungshaft darf nur zur Sicherung einer anstehenden Abschiebung und nicht aus anderen Gründen angeordnet werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschieden.

Die Verfassungsbeschwerde eines 1972 in Deutschland geborenen Spaniers war damit erfolgreich. Nachdem er 1997 aus Deutschland unter anderem wegen Diebstahldelikten ausgewiesen worden war, reiste er unmittelbar danach erneut wieder ein. In der Folgezeit wurde der Kläger, der unmittelbar nach jeder Abschiebung erneut einreiste, mehr als 15 Mal abgeschoben. Die zuletzt im Februar 2005 angeordnete Abschiebungshaft dauerte dann aber drei Monate. Ein Antrag des Mannes, mit dem er nachträglich die Rechtswidrigkeit der Dauer der Inhaftierung feststellen lassen wollte, wurde schließlich vom Oberlandesgericht Oldenburg abgewiesen, wogegen er Verfassungsbeschwerde erhob.

Das OLG hatte argumentiert, eine sofortige Abschiebung sei nicht möglich gewesen, da die Ausländerbehörde über das spanische Generalkonsulat versucht habe, dem Mann bei seinem in Spanien lebenden Vater eine Anlaufstelle zu vermitteln. Damit sollte die Gefahr einer erneuten illegalen Einreise verringert werden. Grundsätzlich gelte zwar, dass vorrangiger Zweck der Abschiebungshaft allein die Sicherung der anstehenden Abschiebung sei, betonte das OLG. Hier hätten jedoch "besondere Umstände" vorgelegen.

Dem trat das Bundesverfassungsgericht entgegen. Die OLG-Entscheidung habe das Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt. Laut Aufenthaltsgesetz diene die Abschiebungshaft "einzig der Sicherung der Abschiebung". (AZ: 2 BvR 2106/05 - Beschluss vom 16. Mai 2007)

Am 14. Jun. 2007 unter: politik

Nach Transport-Verweigerung

Nach Angaben der innenpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, sollen in Deutschland lebende irakische Flüchtlinge wieder in den Irak abgeschoben werden. "Sie mussten in den letzten Wochen wegen der zwischenzeitlichen Transport-Verweigerung der einzigen Fluggesellschaft, die Direktflüge von Deutschland in die autonome Region Kurdistan im Nordirak anbietet, ausgesetzt werden." Nachdem aber die kurdisch-irakische Zagros-Air "auf deutschen Druck hin" wieder zum Transport von abgeschobenen Flüchtlingen bereit sei, solle im nächsten Monat die erste Abschiebung stattfinden, kritisiert Jelpke.

Abschiebungen in den Irak - auch in die kurdische Region - sind nach Auffassng der Abgeordneten "menschenverachtend und unverantwortlich". Gerade habe das türkische Parlament für einen Einmarsch der türkischen Armee in den Nordirak gestimmt. Ein Krieg sei damit jederzeit möglich. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty international beklage auch im Gebiet der kurdischen Regionalregierung Menschenrechtsverletzungen wie Folter von Gefangenen. "Dazu kommt die hoffnungslose soziale Lage für abgeschobene Flüchtlinge. In mehreren kurdischen und irakischen Städten brach kürzlich sogar die Cholera aus", so Jelpke.

"Die deutschen Ausländerbehörden müssen spätestens nach der türkischen Parlamentsentscheidung endlich die menschenunwürdigen Realitäten anerkennen und Flüchtlingen aus dem Irak ein dauerhaftes Bleiberecht gewähren", fordert die Abgeordnete. "Es kann nicht sein, dass das Wohl und Wehe von Flüchtlingen an den Entscheidungen einer Fluggesellschaft hängt."

Am 19. Okt. 2007 unter: welt-online

"Sammelabschiebungen von Flüchtlingen"

Hamburgs Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) wehrt sich gegen den Titel "Abschiebeminister 2008". "Als weltoffene und liberale Metropole haben wir in Hamburg bewiesen, dass wir in Einzelfällen immer bereit sind, Flüchtlingen in Not zu helfen", sagte Ahlhaus am Donnerstag. Es gebe keinen Fall, in dem er den Empfehlungen der Härtefallkommission nicht gefolgt sei. Wer sich illegal und ohne Bleiberecht aufhalte, müsse das Land verlassen.

"Ausdrücklich verwahren möchte ich mich in diesem Zusammenhang gegen unsachliche und aggressive Angriffe jeder Art gegen Mitarbeiter der Hamburger Ausländerbehörde", so Ahlhaus. Die Mitarbeiter täten genau das, was ihre Aufgabe sei, nämlich Recht und Gesetz anzuwenden. Der Anschlag auf die Wohnhäuser von Mitarbeitern der Behörde vor einigen Wochen habe gezeigt, wozu populistische Meinungsmache bei diesem Thema führen könne.

Die Initiative "Jugendliche ohne Grenzen" hatte Ahlhaus den Negativpreis "Abschiebeminister 2008" zuerkannt. Wie ein Sprecher sagte, wurde der Hamburger Innensenator ausgewählt wegen "massiver Sammelabschiebungen von Flüchtlingen" in Hamburg und der "schärfsten Ausländerbehörde Deutschlands".

Am 20. Nov. 2008 unter: politik

"Iwan der Schreckliche"

Über die mögliche Abschiebung des mutmaßlichen Nazi-Kriegsverbrechers John Demjanjuk nach Deutschland herrscht offenbar Unklarheit. Das Bundesjustizministerium in Berlin konnte am Montag (6. April) einen Bericht des Nachrichtenportals "Spiegel Online" nicht bestätigen, wonach eine Überstellung Demjanjuks nach Deutschland nun doch wieder möglich sei.

In dem Bericht hieß es, dass der zuständige Richter des Einwanderungsgerichts in Arlington im US-Bundesstaat Virginia seine Entscheidung zu dem Fall zurückgezogen habe. Noch am Freitagnachmittag hatte der Richter nach einem Eilantrag des 89-Jährigen wegen gesundheitlicher Probleme eine neuerliche Überprüfung zu dessen Ausweisung angeordnet. Nach "Spiegel"-Informationen muss sich Demjanjuk nun stattdessen an den "Ausschuss für Einsprüche in Einwanderungsfragen" wenden, dessen Entscheidung nur vom Justizminister oder einem Bundesgericht aufgehoben werden könne.

Demjanjuks Anwalt hatte am Freitag im Nachrichtensender CNN argumentiert, der Gesundheitszustand seines Mandaten habe sich in den vergangenen Jahren ernsthaft verschlechtert. Er leide unter anderem an einer Vorform von Leukämie und an Nierenproblemen. Broadley sagte dem Sender, dass eine Auslieferung nach Deutschland und ein Prozess für seinen am Freitag 89 Jahre alt gewordenen Mandanten gleichbedeutend mit Folter wären. Ursprünglich war Demjanjuk am Montag in München erwartet worden.

Die Staatsanwaltschaft München I wirft dem gebürtigen Ukrainer Demjanjuk vor, 1943 als Handlanger der SS im deutschen Vernichtungslager Sobibor im heutigen Polen an der Ermordung von mindestens 29.000 Menschen, darunter 1900 deutsche Juden, beteiligt gewesen zu sein. Es soll sich bei ihm um den Aufseher handeln, den die Gefangenen damals wegen seiner Grausamkeit "Iwan der Schreckliche" nannten. Demjanjuk bestreitet die Vorwürfe.

Am 06. Apr. 2009 unter: welt-online