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Unternehmen vergibt Gütesiegel für Newsletter

Infos mit Qualität

Zum ersten Mal hat das Beratungsunternehmen staconsult eine Qualitätsauszeichnung für Newsletter vergeben. Das Unternehmen wolle damit ein Gütesiegel für qualitativ hochwertige Newsletter etablieren, so staconsult-Geschäftsführer Severin Tatarczyk . Mit dem Siegel "High Quality Newsletter" würden laut den Angaben nur Newsletter ausgezeichnet, die nach eingehender Prüfung sieben Qualitätskriterien erfüllen. So soll den Konsumenten und potenziellen Lesern die Entscheidung über ein Abonnement erleichtert werden. Der erste ausgezeichnete Newsletter ist der Branchen-Newsletter dsl-review.

"Das Konzept der Redaktion, einen werbefreien und professionellen Branchen- Newsletter anzubieten, hat uns überzeugt", erläutert Tatarczyk die Auszeichnung. Der Newsletter erscheint seit September 2002 jeden Freitag. Er verstehe sich als Meinungs- und Inforamtionsplattform im xDSL- Bereich und richte sich an Telekomanbieter, Provider, Verbände und Politik. Die Inhalte von dsl-review liefere das Online- Redaktionsbüro Fresh Info.

Um das "High Quality"-Gütesiegel zu erlangen, müssten Kandidaten lediglich mit staconsult Kontakt aufnehmen, so das Unternehmen. Das Beratungsunternehmen bewerte den in Frage kommenden Newsletter nach folgenden Kriterien: Der überwiegende Teil müsse aus redaktionellen Inhalten bestehen. Der Newsletter dürfe nur zugestellt werden, wenn die E-Mail-Adresse des Empfängers von diesem bestätigt wurde ("Double-Opt-In"). Die Abmeldung des Newsletters müsse einfach durch einen Link am Ende der E- Mail möglich sein. Auf der Website des Anbieters müsse sich ein ausführliches, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendes Impressum befinden. Im Newsletter selbst müsse darüber hinaus zumindest eine erreichbare E-Mail Adresse angegeben werden. Zudem dürfe er nicht nur im HTML Format verfügbar sein und solle regelmäßig Erscheinen (Ausnahmen zu aktuellen Ereignissen). Schließlich dürften die Empfängerdaten nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers – zum Beispiel durch Anklicken einer Checkbox - an Dritte weitergegeben werden. Diese Kriterien würden laut staconsult regelmäßig auf ihre Einhaltung überprüft.