Naturschutz
Spanische Dorfbewohner kämpfen gegen Staudamm
Nachdem kürzlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wegen zahlreicher Ungesetzlichkeiten eine Klage gegen den Staudamm zur Entscheidung angenommen habe, hätten die Bewohner oberhalb und unterhalb des Staudamms neue Hoffnung geschöpft.
Diese blickten derzeit auf eine Betonmauer, die so hoch wie der Kölner Dom und so lang wie fünf Fußballfelder sei. Das dahinter liegende Dorf Itoiz sei bereits teilweise überflutet. Das Hochwasser des Flisses Irati hätte dafür gesorgt, dass der Wasserspiegel im See unkontrolliert auf die dreifache der erlaubten Menge anstiegen sei. Da bisher kein Notfallplan umgesetzt würde, seien viele Bürger nun auf Selbst- und fremde Hilfe angewiesen.
Nach Aussagen von Patxi Gorraiz, einer der letzten zwölf BewohnerInnen von Itoiz und Sprecher der Koordination, die seit 18 Jahren gegen den Staudamm kämpft, sei die Sicherheit des Itoiz-Staudamms nicht zu gewährleisten. Die Abflüsse seien zu klein dimensioniert, um ein Überlaufen oder einen Dammbruch zu verhindern. Die Koordination und die 2000 Bewohner von Agoiz forderten daher ein unabhängiges Gutachten, das weder von der Koordination noch von der Wasserbehörde in Auftrag gegeben wurde und das feststellt, ob der Staudamm sicher ist.
Die Hoffnungen der Betroffenen konzentrierten sich nun auf Straßburg, wo sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nun mit dem Fall befasst.
"Jeder Mensch hat nach der Europäischen Konvention das Recht auf einen fairen Prozess und eine garantierte Gleichheit der Mittel.", so José Luis Beaumont, der Anwalt der Koordination. „Wir haben in Spanien die Gerichte angerufen, um uns juristisch zu wehren. Wir haben Recht bekommen und das Projekt wurde sogar vom Obersten Gerichtshof annulliert, was in jedem demokratischen Staat das Ende bedeutet hätte. Nicht in Spanien."
Dabei gehe es Straßburg noch nicht um die Sicherheit des Projekts, weil in dieser Frage die Rechtsmittel in Spanien noch nicht ausgeschöpft seien, sondern um die Flutung der Naturschutzgebiete. Weil der Madrider Regierung die Annullierung der Richter nicht akzeptiert hatte, seien rückwirkend die Grenzen der Schutzgebiete geändert worden, was vom Verfassungsgericht für rechtmäßig erklärt wurde. Nun entscheide der Menschenrechts-Gerichtshof im Eilverfahren.
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Am 03. Mär. 2003 unter:
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