AKW Brunsbüttel
Greenpeace stellt Eilantrag auf Akteneinsicht - Atomkonzern Vattenvall blockiert
Die Blockade hebele sowohl das Umweltinformationsgesetz aus als auch das Informationsfreiheitsgesetz des Bundeslandes. Um das Recht der Öffentlichkeit auf Transparenz durchzusetzen, werde Greenpeace notfalls bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen. "Vattenfall scheut eine Kontrolle der Öffentlichkeit wie der Teufel das Weihwasser", sagt Susanne Ochse, Atomexpertin von Greenpeace, "damit setzt sich der Konzern selbst dem Verdacht aus, dass er einiges zu verbergen hat." Der Fall Brunsbüttel sei zudem ein Musterfall für die deutschen Informationsgesetze: "Wenn die Betreiber von Atomkraftwerken mit derart pauschalen Begründungen eine Freigabe der Akten verhindern oder ewig verschleppen können, reichen die Gesetze nicht aus."
Im AKW Brunsbüttel zerstörte im Dezember 2001 eine Wasserstoffexplosion eine Rohrleitung in unmittelbarer Nähe der Reaktorkerns auf mehr als zwei Metern Länge. Der Schaden blieb zwei Monate unentdeckt, weil die Betreiber, damals noch die Hamburgischen Electricitätswerke (HEW), es ablehnten, den Reaktor für eine Inspektion herunter zu fahren. Offen ist bis heute die Frage, ob wirtschaftliche Gründe entscheidend für die lange Verzögerung waren. Vier Tage nach Bekanntgabe des Schadens beantragte Greenpeace am 22. Februar 2002 beim Ministerium Einsicht in die Akten zu dem Störfall. Das Ministerium gab diesem Antrag, wenn auch mit grosser Verzögerung, im Oktober 2002 statt - ordnete aber keinen Sofortvollzug an.
Dadurch hatte der Vattenfall-Konzern die Möglichkeit, mit einer Anfechtungsklage die Freigabe der Akten zu verhindern, bis ein Gerichtsverfahren zu der Frage in der letzten Instanz abgeschlossen ist, was Jahre dauern kann. Greenpeace will deshalb mit dem heutigen Eilantrag den Sofortvollzug im Ministerium durchsetzen - bevor der Reaktor Brunsbüttel wieder ans Netz geht. "Wenn in einem Atomreaktor ein so schwerer Unfall passiert, haben die Bürger ein Recht darauf, zu erfahren, was passiert ist", sagt Susanne Ochse. "Welche Akten wann freigegeben werden, darf nicht in der Entscheidung der AKW-Betreiber liegen."
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