Irak-Krise
Militärschlag gegen den Irak wäre ein "klarer Bruch des Völkerrechts"
Erstens sei nur der Sicherheitsrat befugt, gegen einen Friedensbrecher einzuschreiten, sagen die Wissenschaftler. Eine solche Ermächtigung liege in der Resolution 1441 jedoch keinesfalls vor. "Ernsthafte Konsequenzen" seien ausdrücklich nicht als Legitimation zur Gewaltanwendung zu verstehen.
Zweitens gäbe es als Ausnahme vom Gewaltverbot der UN nur das "Recht auf Selbstverteidigung". Dies setze voraus, dass ein bewaffneter Angriff tatsächlich stattgefunden hat. Dies sei nicht der Fall. Die zahlreichen Inspektoren im Irak, die derzeit jeden Ort besichtigen können, seien außerdem eine Gewähr dafür, dass der Irak nicht unbeobachtet Kriegsvorbereitungen treffen könne.
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Am 07. Mär. 2003 unter:
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"Gebt dem Völkerrecht eine Chance!" »
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