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Gesetzentwurf gegen Missbrauch von 0190-Nummern

Verbraucherschutz

Als wichtigen Schritt zu mehr Verbraucherschutz in der Telekommunikation hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Gesetzentwurf gegen den Missbrauch bei Mehrwertdienstenummern bewertet. Ein Durchbruch zu einem umfassenden Schutz der Telefon- und Internetkunden vor unseriösen Machenschaften sei der Regierungsentwurf jedoch noch nicht. So umfasse die vorgesehene Regelung lediglich 0190er- und 0900er-Nummern, nicht jedoch weitere Mehrwertdienstenummern, über die Missbrauch betrieben werde (etwa 0137er oder 0118er Nummerngassen). Außerdem wird der Mobilfunkbranche eine einjährige Schonfrist eingeräumt. Dadurch bestehe die Gefahr, dass Anbieter nun auf im Gesetz nicht geregelte Nummernbereiche und den Mobilfunk ausweichen. „In diesen beiden Punkten gibt es zwingenden Nachbesserungsbedarf“, so Edda Müller, au dem Vorstand des Verbandes.

Nach längerem Tauziehen zwischen Bundeswirtschafts- und Bundesverbraucherministerium hat das Kabinett am 9. April einen gemeinsamen Regierungsentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes verabschiedet und dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet. Der vorliegende Entwurf wird, sofern er vom Bundesrat und Bundestag akzeptiert wird, die schwache Rechtsposition der Verbraucher gegenüber unseriösen Mehrwertdiensteanbietern stärken, so der Verband. Wegen des - sachlich nicht gerechtfertigten - eingeschränkten Regelungsbereichs (nur für 0190er- und 0900er-Nummern) und der Ausnahmeregelung für den Mobilfunk werde das Gesetz in der vorliegenden Fassung den Missbrauch jedoch nicht vollständig eindämmen können.

Zentrale Schutzmaßnahmen nach dem neuen Gesetz sind der Aufbau einer für jedermann öffentlich auch via Internet zugänglichen Datenbank von 0900er-Nummern und deren Anbieter, die Auskunftsverpflichtung der Netzbetreiber über 0190er-Mehrwertdiensteanbieter in ihren Netzen gegenüber der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, sowie die Verpflichtung der Diensteanbieter zur Preisangabe gegenüber den Verbrauchern - sowohl in der Werbung als auch vor der Nutzung solcher Nummern. Darüber hinaus gibt es nun eine Begrenzung der Entgelte für eine zeitabhängige Mehrwertdiensteverbindung auf 3 €/ Minute bzw. 30 € bei sogenannten Blocktarifen, und die Zwangsabschaltung einer Mehrwertdiensteverbindung nach einer Stunde.

Dialern sollen künftig bei der Regulierungsbehörde registriert werden. Außerdem wurden die Sanktionsmöglichkeiten der Behörde gegenüber den Inhabern von Mehrwertdienstenummern erweitert, bis hin zum Nummernentzug bei Verstößen gegen die Auflagen.