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Kritik an geplanter Novelle der Verpackungsverordnung

Debatte um Müll

Der Naturschutzbund NABU hat anlässlich der am Donnerstag stattfindenden Anhörung zur geplanten Novelle der Verpackungsverordnung die Festschreibung verbindlicher Umweltziele gefordert. Dazu bedürfe es der Ausweisung einer Mehrwegquote, der Festlegung eines verbindlichen Zieldatums sowie konsequenter Sanktionen bei Nicht-Erfüllung der Vorgaben. Ohne diese wesentlichen Elemente sei die Novelle umweltpolitisch wenig glaubwürdig und gewährleistee keine Umweltentlastung, so NABU-Geschäftsführer Gerd Billen.

Das Pflichtpfand allein garantiere nach Ansicht des NABU noch keine ökologische Verpackung. Zwar zeichne sich seit der im Januar 2003 bestehenden Pfandpflicht auf Einweg-Verpackungen ein Aufwärtstrend für Mehrweg ab; inwieweit dieser aber nach der Aufstellung von Rücknahmeautomaten bestätigt werden könne, sei derzeit unklar. Weiterer Nachbesserungsbedarf bestehe für den NABU bei den Verwertungsvorgaben für die pfandpflichtigen Verpackungen. "Es gibt keinen Grund, die zurückgegebenen Verpackungen nur anteilig zu recyclen", kritisierte Billen die Vorschläge aus dem Bundesumweltministerium. Im Sinne der Ressourcenschonung seien alle anfallenden Getränkeverpackungen nachweislich zu verwerten.

„Im Mittelpunkt der Novelle muss die Abfallvermeidung und die Förderung umweltfreundlicher Verpackungen stehen", fordert Billen.

Auch die Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU) plädiert für eine weitreichende Reform der Verpackungsverordnung. Nur durch rasche und tiefgreifende Änderungen könne die Verpackungsverwertung in Deutschland wieder ökologisch zukunftsweisend, wirtschaftlich vernünftig und für den Verbraucher attraktiv werden.

Für den Bereich der Getränkeverpackungen fordert die AGVU dabei eine rechtssichere Definition des Begriffs der ökologischen Vorteilhaftigkeit.