Datenvernichtung im Bundeskanzleramt

Ermittlungen gegen CDU-Regierung werden eingestellt

Die Ermittlungen wegen angeblicher Datenvernichtung im Bundeskanzleramt kurz vor dem Regierungswechsel 1998 sollen nach Darstellung des "Spiegel" eingestellt werden. Nach fast dreijährigen Ermittlungen hätten die Bonner Staatsanwälte keinen Beleg für den Verdacht gefunden, dass im Kanzleramt in der Endphase der Regierung unter Helmut Kohl (CDU) Daten systematisch gelöscht und Akten zur Privatisierung der ostdeutschen Leuna-Werke vernichtet worden seien, berichtete das Nachrichtenmagazin am Donnerstag vorab. Daher plane die Anklagebehörde, das Verfahren jetzt einzustellen.

Sie warte nur noch auf eine Stellungnahme des Kanzleramtes, dem die Ermittlungsakten zur Überprüfung vorlägen.

Bei ihrer Entscheidung stütze sich die Staatsanwaltschaft vor allem auf eine Expertise der Fraunhofer Gesellschaft. Danach seien an den drei Tagen größere Datenmengen lediglich kopiert worden. Auch für die Behauptung, Leuna-Akten seien verschwunden, fehlt es dem Magazin zufolge an Hinweisen. So hätten Ermittler festgestellt, dass als verschwunden erachtete Papiere nur falsch abgeheftet worden seien.

Kanzleramtschef Frank-Walter Steinmeier (SPD) hatte im Juli 2000 im Namen der Bundesregierung Strafantrag gegen Unbekannt gestellt. Steinmeier bezog sich auf einen Untersuchungsbericht des früheren nordrhein-westfälischen Innenministers Burkhard Hirsch (FDP), wonach an drei Tagen im September und Oktober 1998 zwei Drittel aller Kanzleramtsdaten "flächendeckend, zentral und heimlich“ gelöscht worden seien, wie das Magazin berichtet.

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