Soziale Sicherung
Nordrhein-Westfalen fordert komplette Abschaffung der Sozialhilfe
Diese Lösung würde zu erneuten "Verschiebebahnhöfen" zwischen Arbeitsverwaltung und Kommunen führen und eine Einteilung in "Langzeitarbeitslose erster und zweiter Klasse" bedeuten, kritisierte Schartau. Auch würden die Kommunen durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe weniger stark entlastet als ursprünglich geplant.
Nach den Vorstellungen der Landesregierung sollten alle erwerbsfähigen Arbeitslosen in Zukunft von den neu zu schaffenden Job Centern und damit in Verantwortung der Bundesanstalt für Arbeit betreut werden. Nicht Erwerbsfähige hätten nach diesem Modell nur noch Anspruch auf die seit 1. Januar dieses Jahres geltende so genannte Grundsicherung. Das vom Bund favorisierte viergliedrige System aus Arbeitslosengeld I und II, Sozialhilfe und Grundsicherung nannte Schartau hingegen "nicht standfest". "Wer unklare Regelungen zulässt, hat keine Reform gemacht", warnte er.
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