Gentechnik
Verbraucherministerium sieht noch offene Punkte bei Gen-Food-Regeln
Auch die Haftungsfrage sei bei den jetzt vorliegenden EU-Regelungen noch nicht abschließend geklärt, fügte Müller hinzu. Dabei gehe es um die Frage, was passiere, wenn ein Landwirt gentechnisch verändertes Saatgut verwendet und der "Nachbarbauer" dann feststellt, dass auch seine Pflanzen gentechnisch verändert sind.
Müller verwies zugleich darauf, dass gentechnisch veränderte Lebensmittel künftig klar gekennzeichnet werden müssten. Dazu habe die EU ein System geschaffen, bei dem "vom Acker bis zum Verbraucher" gentechnisch veränderte Organismen entsprechend deklariert werden müssen. Dann könnten die Verbraucher entscheiden, ob sie solche Lebensmittel verwenden wollen. Dies sei ein "großer Fortschritt", da bislang eine Menge Produkte mit gentechnisch veränderten Organismen nicht entsprechend gekennzeichnet seien.
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Am 22. Apr. 2003 unter:
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