GATS-Verhandlungen
Widerstand gegen Cross-Border-Leasing ist Teil der Globalisierungskritik
Cross-Border-Leasing bedeute zum Beispiel in den USA die Verpachtung kommunaler Anlagen - z. B. zur Abwasserentsorgung - für 99 Jahre an US-Investoren per Hauptmietvertrag. Die per Untermietvertrag zu regelnde Rückverpachtung an die Gemeinde für maximal 29 Jahre versetzten den Pächter in eine eigentumsähnliche Position. Da zusätzlich die Verträge dem US-amerikanischen Recht zu Grunde liegen, hätte die Kommune mit dem Vertragsabschluss die Machtposition des Investors anerkannt. Hinzu komme, dass im Falle einer Vertragsverletzung der Rückmietvertrag vorzeitig gekündigt werden darf, so dass der Investor die Herausgabe einer Anlage verlangen kann!
Hier zeige sich der Geist, der die Verhandlungen zum Allgemeinen Dienstleistungsabkommen GATS prägt: "Öffentlich rechtliche Dienstleistungen werden dem Freihandel, der Profitmaximierung unterworfen.", urteilt die PDS. Das Eintreten gegen Cross-Border-Leasing-Geschäfte gehe mit dem Kampf für ein Moratorium der GATS-Verhandlungen zusammen. Es sei ein Kampf zur Verteidigung und Stärkung von Demokratie, der von allen Globalisierungskritikern gemeinsam geführt werden müsse.
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Am 16. Mai. 2003 unter:
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