Urabstimmung entschieden
Trennung von Amt und Mandat bei den Grünen gelockert
Die Zwei-Drittel-Mehrheit erspart der Partei erbitterte Diskussionen darüber, ob das Ergebnis für eine Satzungsänderung ausreicht oder nicht. Grünen-Fraktionsvize Hans-Christian Ströbele und einige andere Abgeordnete hatten im Vorfeld eine einfache Mehrheit als bedenklich bezeichnet. Nach Ansicht der Parteispitze und der Geschäftsführung wäre hingegen keine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich gewesen. De facto regelt aber weder die Urabstimmungssatzung noch die Parteisatzung, wie groß die Mehrheit für eine Änderung der Statuten eigentlich sein muss. Ströbele bedauert das Ergebnis und respektiert es zugleich. Vor allem stört ihn, dass die Grünen nun "ein bisschen mehr wie die anderen Parteien" werden.
Die Beteiligung von 57 Prozent der rund 43 400 Mitglieder zeigt, dass es sich bei der Grundsatzfrage noch immer um eine Herzensangelegenheit der Parteibasis handelte - trotz zahlloser innen- und außenpolitischer Fragestellungen, die sie in den vergangenen Monaten ebenfalls beschäftigte. Kein Wunder, denn in Ländern und Kommunen war das starre Prinzip längst an seine praktischen Grenzen gestoßen. Die Auseinandersetzung über das Grundsatzprinzip und die starre Regelung behinderten gleichermaßen die politische Arbeit.
Im Kern der Auseinandersetzung ging es um Paragraf 14, Absatz 4, der Parteisatzung. Dieser legt fest, dass Mitglieder im Bundesvorstand nicht zugleich dem Bundestag, der Bundesregierung, einem Landtag, einer Landesregierung, dem Europaparlament oder der Europäischen Kommission angehören dürfen. Der vom Bundesvorstand vorgelegte und nun beschlossene Kompromiss sieht vor, dass zumindest zwei von sechs Mitgliedern des Bundesvorstands ein Abgeordnetenmandat wahrnehmen dürfen. Allerdings können sie weiterhin nicht Fraktionsvorsitzende, Minister oder Mitglieder der Europäischen Kommission sein.
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Am 23. Mai. 2003 unter:
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