Informationsfreiheitsgesetz
Recht auf freie Akteneinsicht gefordert
Der Journalistenverband „Netzwerk Recherche“, die Bürgerrechtsorganisation „Humanistische Union“, und „Transparency International“, die Koalition gegen Korruption, wollten sich nachdrücklich für die Einführung stark machen.
Mit dem bundesweiten Informationsfreiheitsgesetz (IFG) würde sich Deutschland endlich vom Prinzip des „Amtsgeheimnisses“ verabschieden, nach dem alle Unterlagen der Verwaltung grundsätzlich internen Charakter haben, und stattdessen das Prinzip der Öffentlichkeit der Verwaltung einführen. Jeder Bürger hätte nach dem IFG ein Akteneinsichtsrecht, unabhängig von seiner persönlichen Betroffenheit und ohne dass eine besondere Begründung erforderlich wäre. In nahezu allen Industrieländern gebe es bereits solche Transparenzverpflichtungen, und auch vier deutsche Bundesländer hätten mit dem Akteneinsichtsrecht sehr gute Erfahrungen gemacht, so die Kritik. Dennoch halte der Bund bisher an der Geheimniskrämerei fest.
Christoph Bruch vom Berliner Landesvorstand der Humanistischen Union sieht die Bundesregierung in der Pflicht, einen Anschluss an internationale Standards wiederzugewinnen.
„Ein allgemeines Akteneinsichtsrecht stärkt nicht nur die demokratische Mitwirkung, es ist auch ein wirksames Mittel zur Bekämpfung von Korruption und Vetternwirtschaft“, betont Reinold E. Thiel von Transparency International/Deutsches Chapter. Auch aus diesem Grunde sei es an der Zeit, dass die Ankündigungen aus der Koalitionsvereinbarung endlich in die Tat umgesetzt würden, so Thiel.
Die beteiligten Organisationen wollten sich als erstes auf Mindestanforderungen an ein allgemeines Akteneinsichtsrecht verständigen und streben an, einen eigenen Gesetzentwurf auszuarbeiten. „Momentan arbeitet die Ministerialbürokratie daran, sich selber mehr Transparenz zu verordnen. Dass ein solches Projekt nicht gerade mit Herzblut vorangetrieben wird, ist deshalb naheliegend“, bilanziert Manfred Redelfs vom Netzwerk Recherche den bisherigen Verfahrensstand. „Damit die deutsche Verwaltung sich endlich von obrigkeitsstaatlichen Resten befreit, ist es offenbar erforderlich, dass die Öffentlichkeit den Druck verstärkt.“ Wenn die Verwaltung kein weitreichendes, modernes und für jeden Bürger verständliches Akteneinsichtsrecht zustande bringe, müsse ihr offenbar dabei geholfen werden.
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Am 27. Mai. 2003 unter:
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