Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb

UWG-Reform berücksichtigt Verbraucherschutz weniger als angekündigt

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat enttäuscht auf den Regierungsentwurf zur Neuordnung des Wettbewerbsrechts reagiert. Von der erklärten Absicht der Bundesregierung, Verbraucherschutz als wesentlichen Eckpunkt im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerbs UWG zu berücksichtigen, sei nicht mehr viel erkennbar. Wer will, könne die Verbraucher nach wie vor aufs Glatteis führen und zu Unrecht kassierte Gewinne für sich behalten. Enttäuscht zeigte sich der Bundesverband vor allem darüber, dass weder ein individueller Schadensersatzanspruch noch ein Vertragsauflösungsrecht für die Verbraucher verankert sei. So müsse in vielen Fällen auch künftig der Verbraucher einen Vertrag erfüllen, selbst wenn dieser auf unlautere Werbung zurückzuführen sei. Zudem würde der verankerte Gewinnabschöpfungsanspruch ein stumpfes Schwert bleiben, da er ausschließlich ein vorsätzliches Handeln voraussetzt. Könne einem Unternehmen, dass eine Mogelverpackung auf den Markt bringt und diese statt der angegebenen 100 mit 80 Gramm befüllt, kein Vorsatz nachgewiesen werde, bliebe der Mehrgewinn beim Unternehmen.

Ferner sei die Chance zur Schaffung einer umfassenden Markttransparenz nicht genutzt worden. So befinde sich in dem Entwurf keinerlei Auskunfts- und Informationspflichten, wie sie ursprünglich von der Bundesregierung zur "Schaffung größerer Markttransparenz" angekündigt wurden. Dies hätte den mündigen Verbrauchern einen Anspruch auf kaufrelevante Informationen ermöglicht und ihre Rolle als Schiedsrichter über die Güte verschiedener Angebote stärken können. Ergänzt wird die Mängelliste aus Sicht des Bundesverbandes durch das Fehlen eines Auskunftsanspruches bei Billigangeboten. Dadurch hätten Verbraucher und Verbände die Ernsthaftigkeit von beworbenen Preissenkungen nachprüfen können.

Das Fazit des Bundesverbandes: "Mit dem neuen Gesetz stehen die Verbraucher mit ihren Rechten gegenüber denen der Anbieter nach wie vor in der zweiten Reihe". Von gleicher Augenhöhe der Marktteilnehmer könne keine Rede sein.

Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!