Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
UWG-Reform berücksichtigt Verbraucherschutz weniger als angekündigt
Ferner sei die Chance zur Schaffung einer umfassenden Markttransparenz nicht genutzt worden. So befinde sich in dem Entwurf keinerlei Auskunfts- und Informationspflichten, wie sie ursprünglich von der Bundesregierung zur "Schaffung größerer Markttransparenz" angekündigt wurden. Dies hätte den mündigen Verbrauchern einen Anspruch auf kaufrelevante Informationen ermöglicht und ihre Rolle als Schiedsrichter über die Güte verschiedener Angebote stärken können. Ergänzt wird die Mängelliste aus Sicht des Bundesverbandes durch das Fehlen eines Auskunftsanspruches bei Billigangeboten. Dadurch hätten Verbraucher und Verbände die Ernsthaftigkeit von beworbenen Preissenkungen nachprüfen können.
Das Fazit des Bundesverbandes: "Mit dem neuen Gesetz stehen die Verbraucher mit ihren Rechten gegenüber denen der Anbieter nach wie vor in der zweiten Reihe". Von gleicher Augenhöhe der Marktteilnehmer könne keine Rede sein.
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Am 16. Jun. 2003 unter:
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