WTO-Agrarverhandlungen
Nachhaltige Entwicklung und Ernährungssicherheit weltweit umsetzen
Das Agrarabkommen fordert von allen Mitgliedstaaten der WTO, ihre Märkte für Agrarprodukte zu öffnen, also Subventionen, Schutzzölle und andere Stützungsmaßnahmen für die nationalen Landwirtschaften sukzessive abzubauen, soweit sie den weltweiten Handel behindern. Insbesondere fordert es den Abbau direkter, an die Produktionsmenge gekoppelter, interner Preisstützungen. Dies ist aus Umweltschutzsicht grundsätzlich positiv. Denn die an die Produktionsmenge gekoppelte Subventionen haben in der Vergangenheit zur Intensivierung der Landwirtschaft und zu erheblichen Umweltbelastungen geführt.
Zugleich müssten jedoch Standards im Bereich des Umwelt- und Tierschutzes sowie des Verbraucherschutzes - stärker in das WTO-Agrarabkommen verankert werden. Subventionen sollten künftig an die Erfüllung dieser Standards gekoppelt werden. Vor allem sind Agrarumweltmaßnahmen und Programme zur Förderung des ländlichen Raums zu sichern und zu erweitern; hier darf die minimale Handelsverzerrung nicht das einzige Kriterium für die Zulässigkeit der Maßnahme sein.
Trotz des vorgesehenen Abbaus direkt handelsverzerrender Subventionen sind weiterhin massive Subventionen durch "entkoppelte" Einkommensübertragungen möglich. Die Wettbewerbsverzerrungen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern werden insofern bei weitem nicht behoben. Die Entwicklungsländer sollten deshalb zum Beispiel erweiterte Rechte erhalten, Zölle für bestimmte, für die Ernährungssicherheit wichtige "strategische" Produkte zu erheben sowie Kleinbauern mit befristeten Subventionen zu fördern. Auch ist der Zugang für Agrarprodukte aus Entwicklungsländern - insbesondere der am wenigsten entwickelten - zu den Märkten der Industrieländer deutlich zu verbessern.
Der vorliegende Entwurf für ein reformiertes WTO-Agrarabkommen wird diesen Erfordernissen nicht gerecht. Nicht-handelsbezogene Anliegen werden nur unzureichend berücksichtigt; insbesondere ist nicht vorgesehen, den Anwendungsbereich für umweltschutzbezogene Förderprogramme in der Landwirtschaft zu erweitern. Die vorgesehenen erweiterten Rechte für Entwicklungsländer - vor allem bei der internen Stützung und Subventionen - ließen nur eine begrenzte Wirksamkeit erwarten. Sie könnten häufig von Entwicklungsländern ohnehin nicht in Anspruch genommen werden, da ihnen die Gelder hierfür fehlen. Vorzugsbehandlungen beim Marktzugang - zum Beispiel in Form verringerter Einfuhrzölle - seien dagegen sehr beschränkt.
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Am 20. Jun. 2003 unter:
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