Urteil in den USA

Porno-Filter verfassungskonform

Der Oberste Gerichtshof der USA hat ein Gesetz bestätigt, das öffentlichen Bibliotheken die Ausstattung ihrer Computer mit Filtersoftware zur Blockierung von Pornoseiten vorschreibt. Das entsprechende Gesetz, der Children's Internet Protection Act, stammt aus dem Jahr 2000 und schreibt die Installierung einer derartigen Software vor. Andernfalls gibt es keine staatliche Förderung für die Internet-Aktvititäten der betreffenden Bibliothek. Kritiker des Gesetzes hatten von einer staatlich gesponserten Zensur gesprochen.

Der Children's Internet Protection Act war von einem Gericht in Philadelphia aufgehoben worden - eine Entscheidung, die der Oberste Gerichtshof der USA nunmehr rückgängig gemacht hat, wie das Wall Street Journal (WSJ) berichtet. In dem mit Mehrheit gefassten Urteilsspruch der Höchstrichter wurde unter anderem die "traditionelle" Aufgabe der Bibliotheken hervorgehoben zu entscheiden, welches Material in die eigene Sammlung passt und welches nicht. Diese Aufgabe sei auch dann nicht beeinträchtigt, wenn das betreffende Material aus dem Internet stamme.

Mit sechs zu drei Stimmen entschieden die Richter, dass das Kinderschutzgesetz die Verfassung nicht verletze. Das Höchstgericht hat sich seit 1997 bereits mit zwei Fällen von angeblicher Internet-Zensur befasst. In einem Fall wurde ein entsprechendes Gesetz aufgehoben, im zweiten Fall zu einem lokalen Gericht zurückverwiesen.

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