Gegen geltendes Recht
Post muss nächste Briefkastenleerung angeben
Die Pflicht zur Angabe der Leerungszeiten wird in der sogenannten Post-Universaldienstleitungsverordnung (PUDLV) geregelt. Die Einhaltung dieser Verordnung überwacht die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). Der Verband rief die Regulierungsbehörde dazu auf, „wirksame Maßnahmen zu ergreifen, damit die Post die grundlegenden Verbraucherstandards einhält, zu denen sie als Monopolunternehmen verpflichtet ist.“
Für den vzbv ist kein vernünftiger Grund erkennbar, warum die Post den Stand der Leerung nicht mehr angibt. Es könne nicht sein, dass ein Service, der über Jahrzehnte reibungslos funktioniert habe, plötzlich eingestellt werde, so von Braunmühl.
Die Post- Universaldienstleistungsverordnung schreibe verbraucherfreundlich zusätzlich vor, dass bei allen Briefkasten auch angegeben wird, welches tatsächlich die nächste Leerung sei. Gerade bei Nachtbriefkästen oder seltener Leerung mache es einen Unterscheid zu wissen, ob der Postmitarbeiter eine Viertelstunde zu früh am Briefkasten war oder noch auf sich warten lasse.
Dazu seien ältere Briefkästen noch mit einem Drehmechanismus ausgerüstet, der mit einer sekundenschnellen Handbewegung mit einem einem Vierkantschlüssel weitergedreht wird. Auf diese Weise könne der Kunde eindeutig ablesen, ob die Post schon da war oder nicht.
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