Kosovoabschiebung
UN-Verwaltung verweigert Einreise ohne Prüfung - Abschiebung gescheitert
Daraufhin wurde eine Umgehungsstrategie erprobt. Der Flug wurde nach Podgorica (Montenegro) umgeleitet. Es sollte versucht werden, von dort aus mit Bussen die Abzuschiebenden in das Kosovo zu bringen. UNMIK wollte auch diese Praxis nicht hinnehmen. Darauf hin hob die Maschine mit Ziel Düsseldorf ab. Hintergrund des Vorgangs ist die im sogenannten Memorandum of Understanding verabredete Prozedur. Angehörige der Roma- und der serbischen Minderheit sind von Abschiebungen vorläufig ausgenommen. Andere Minderheitenangehörige dürfen dann abgeschoben werden, wenn gewährleistet ist, dass sie keinen Gefahren ausgesetzt sind. UNMIK besteht auf einem individuellen Prüfverfahren und gibt dann gegebenenfalls die Zustimmung zur Aufnahme.
Auf den Pristinaflug gebucht waren auch Personen, deren Übernahme im Rahmen einer Einzelfallprüfung von UNMIK abgelehnt worden war. Offenbar hatten in einigen Fällen die deutschen Ausländerbehörden wesentliche Informationen zur Einschätzung der individuellen Gefährdungssituation von Familien nicht gegeben.
Einige der zur Abschiebung anstehenden Minderheitenangehörigen waren noch zehn Minuten vor Abflug in Düsseldorf aus dem Flugzeug geholt worden. Eine Aschkalifamilie, die den gescheiterten Abschiebungsflug miterlebt hat, berichtet u.a., man habe von 12 bis 21 Uhr in großer Hitze in einem Hangar, dessen Türen und Fenster verschlossen waren, auf dem Flughafen von Podgorica warten müssen, während das Gepäck bereits aus dem Flugzeug in Busse verladen worden sei. Während insgesamt 12 Stunden habe man ihnen jegliche Nahrung verweigert.
PRO ASYL kritisiert den Vorgang als flagrante Verletzung des Memorandum of Understanding. Offenbar sollen die Grenzen dessen ausgelotet werden, was UNMIK hinzunehmen bereit ist. UNMIK trägt eine große Verantwortung für die Sicherheit von Abgeschobenen, die bei der nach wie vor schwierigen Sicherheitslage im Kosovo nicht überall und nicht für alle Betroffenen gewährleistet werden kann. Vor diesem Hintergrund verbieten sich experimentelle Abschiebungsversuche.
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