Verbot ist verfassungswidrig

US-Gericht erlaubt Gewaltspiele für Minderjährige

Ein Verbot von Computerspielen mit gewalttätigen Inhalten für Minderjährige ist in den USA nicht verfassungskonform. Diese Entscheidung fällte ein Berufungsgericht des Bundes in St. Louis im US-Bundesstaat Missouri und kippte damit eine entsprechende County-Verordnung sowie die Entscheidung einer niedrigeren Instanz. Die Regelung sei von der Interactive Digital Software Association (IDSA) seit ihrem Erlass vor zwei Jahren bekämpft worden, berichtet das Wall Street Journal. Der Erfolg sei nur der Auftakt zum Sturm auf ähnliche Verordnungen. Im vergangenen Monat habe die IDSA angekündigt auch eine derartige Regelung im Bundesstaat Washington zu Fall bringen zu wollen.

2002 hatte ein Bezirksgericht die County-Verordnung noch bestätigt und auf die psychologische Gefährdung von Minderjährigen durch Gewaltspiele verwiesen, die einen Schutz der Jugendlichen rechtfertige. Aber das Bundesgericht hat nun die psychologische Gefährdung durch derartige Spiele in Frage gestellt, wodurch wieder das First Amendment der US- Verfassung zur Anwendung kommt. Dies gewährleistet die freie Meinungsäußerung.

Ob Gewaltspiele eine angemessene Unterhaltung für Minderjährige sind, sei irrelevant, heißt es in der Begründung. Die Spiele würden ebenso unter den Schutz der freien Rede fallen wie die beste Literatur.

Die IDSA hat sich immer auf die Verfassungswidrigkeit des gesetzlichen Jugendverbotes berufen. Ein derartiges Gesetz sei zudem unnötig. Die IDSA sieht die Verantwortung dafür, ob Minderjährige Gewaltspiele konsumieren im Bereich der Eltern. Sinnvoll sei daher nur sich auf die Aufklärung der Eltern zu konzentrieren.

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