Verbot ist verfassungswidrig
US-Gericht erlaubt Gewaltspiele für Minderjährige
2002 hatte ein Bezirksgericht die County-Verordnung noch bestätigt und auf die psychologische Gefährdung von Minderjährigen durch Gewaltspiele verwiesen, die einen Schutz der Jugendlichen rechtfertige. Aber das Bundesgericht hat nun die psychologische Gefährdung durch derartige Spiele in Frage gestellt, wodurch wieder das First Amendment der US- Verfassung zur Anwendung kommt. Dies gewährleistet die freie Meinungsäußerung.
Ob Gewaltspiele eine angemessene Unterhaltung für Minderjährige sind, sei irrelevant, heißt es in der Begründung. Die Spiele würden ebenso unter den Schutz der freien Rede fallen wie die beste Literatur.
Die IDSA hat sich immer auf die Verfassungswidrigkeit des gesetzlichen Jugendverbotes berufen. Ein derartiges Gesetz sei zudem unnötig. Die IDSA sieht die Verantwortung dafür, ob Minderjährige Gewaltspiele konsumieren im Bereich der Eltern. Sinnvoll sei daher nur sich auf die Aufklärung der Eltern zu konzentrieren.
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Am 04. Jun. 2003 unter:
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« Verantwortung gegenüber Umweltproblemen fehlt
VW, BMW und Mercedes tricksen mit Abgasnormen »

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