NS-Verfolgung
Staatliche Museen geben Gemälde an Erben jüdischer Kunsthändler zurück
Bis 1936 waren die zwei Kunstwerke den Angaben zufolge Eigentum des auf Alte Meister spezialisierten Kunsthauses A.S. Drey. Die Inhaber, die Familien Drey und Stern, waren jüdischer Abstammung und wurden von den Nationalsozialisten verfolgt. Sie wurden 1936 von staatlicher Seite quasi zur Geschäftsauflösung gezwungen. Die Kunsthandlungsbestände wurden versteigert. Über die Erlöse konnten die Familien Drey und Stern nicht verfügen. Die beiden Tafelbilder hatten mehrere Besitzer bevor sie 1984 an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz gingen.
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Am 16. Jul. 2003 unter:
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