GATS
Entwurf der EU-Verfassung verhindert Mitspracherecht der Länder
Auf der bisherigen Grundlage hatte der Bundestag im März "schwerwiegende Bedenken" gegen das Dienstleistungsabkommen GATS angemeldet und Änderungen verlangt. Das wäre in Zukunft nicht mehr möglich, denn nach dem Willen des Konvents sollen nationale Parlamente über die Aushandlung und Annahme von Handelsverträgen nicht mehr entscheiden dürfen. Damit entfalle die Mitsprache für sämtliche WTO-Verträge (unter anderem GATT, GATS, TRIPS, Agrarabkommen) und eventuelle Neuverträge zu Investitionen, Wettbewerb und Staatsaufträgen.
Die Organisation befürchtet, dass Unternehmen die Politik künftig noch stärker beeinflussen könnten. Denn die nationalen Wirtschaftsministerien, die die Handelsverträge ausarbeiten, müssten sich nicht mehr vor Parlament und Öffentlichkeit verantworten. "Nicht nur in Deutschland versteht sich das Wirtschaftsministerium als reiner Dienstleister der Industrie", stellt Thomas Fritz, WTO-Experte bei Attac, fest. "Die Lobbyisten haben künftig freie Bahn." Ins Hintertreffen gerieten hingegen andere zivilgesellschaftliche Gruppen wie soziale Bewegungen, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen, denen die Möglichkeit genommen werde, ihre Position in den Parlamenten ihres Landes einzubringen. Selbst wenn das Europäische Parlament künftig stärker einbezogen werden sollte wäre dies kein adäquater Ersatz.
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Am 22. Jul. 2003 unter:
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