Kölner Polizeiaffäre

Verteidiger wollen Freispruch oder geringe Strafen für Prügel-Polizisten

Im Prozess um die Prügelaffäre bei der Kölner Polizei hat die Verteidigung für ihre Mandanten einen Freispruch oder eine Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung gefordert. Wie die Anwälte der angeklagten sechs Beamten am Donnerstag in ihren Plädoyers vor dem Landgericht Köln sagte, waren die Schläge und Tritte gegen einen 31-jährigen Festgenommenen angemessen, um den rabiaten Mann unter Kontrolle zu bringen. Die Staatsanwaltschaft hingegen beantragte für den Wachdienstleiter eine zweieinhalbjährige Haftstrafe und für die anderen fünf Angeklagten Bewährungsstrafen von bis zu zwei Jahren. Ein Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest, wie eine Justizsprecherin mitteilte.

Die Polizisten der Eigelsteinwache sollen im Mai vor einem Jahr den 31-Jährigen mit Schlägen und Fußtritten massiv misshandelt haben. Der psychisch kranke Kölner war am selben Tag zusammengebrochen und nach zwei Wochen im Koma gestorben.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sind die Beamten einer gemeinsamen schweren Körperverletzung im Amt mit Todesfolge schuldig, allerdings in einem minderschweren Fall. Mit ihrem Vorgehen gegen den offensichtlich psychisch kranken Mann hätten sie ihre Kompetenzen weit überschritten. Eine Rechtfertigung für die gezeigte Brutalität gebe es nicht.

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