Europäischer Verfassungsvorschlag
Deutschlands Außenminister Fischer will Vetorecht für EU-Einwanderungspolitik
Deutschland setze mit diesem Vorstoß seine langjährige Verweigerungshaltung in institutionellen Fragen fort: Fischer knüpfe nahtlos an die Politik der Kohl-Regierung an. Diese hatte bei den Verhandlungen über den Amsterdamer Vertrag das alles blockierende Einstimmigkeitsprinzip und das bloße Anhörungsrecht des Europäischen Parlamentes maßgeblich durchgesetzt. Im Vertrag von Nizza verhinderte die rot-grüne Bundesregierung erneut den automatischen Übergang im Mai 2004 zu Mehrheitsentscheidungen, zu realen Mitentscheidungsrechten des Europäischen Parlaments im Asylrecht. Deutschland setzte als Bedingung durch, dass vorher in den einzelnen asylrechtlichen Bereichen Maßnahmen einstimmig beschlossen werden müssen. In einer Union mit demnächst 25 Mitgliedstaaten wird sich mit dem Vetorecht nichts bewegen.
Fischer, der mögliche Kandidat für den Außenministerposten der EU, habe selbst in dem mindestens ebenso sensiblen Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik für die Abkehr vom alles blockierenden Einstimmigkeitsprinzip gekämpft, erinnert Pro Asyl. Sein jetziges Umfallen, seine Ablehnung der uneingeschränkten Vergemeinschaftung im Migrationsbereich, passe sich in den bundesdeutschen Verhandlungsstil im Rat Justiz und Inneres ein: Deutschland zuerst, Europa kann warten. Falls die Große Koalition der deutschen Blockierer erfolgreich sein sollte, werde das vorliegende Paket "Europäische Verfassung" nach diesem Vorbild an zahlreichen anderen Stellen aufgeschnürt und zerfleddert. Das Desaster von Nizza würde sich wiederholen, warnt Pro Asyl.
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