Hochwasserschutz
Vorbeugen ist besser als Sandsäcke stapeln
Der Bundesumweltminister wies darauf hin, dass das Prinzip "vorbeugen statt nachsorgen" Kern des 5-Punkte-Programms ist, das die Bundesregierung Mitte September 2002 beschlossen hatte. Dieses Programm werde nun konsequent umgesetzt. Auf seiner Basis erarbeitet das Bundesumweltministerium zur Zeit ein Artikelgesetz zum vorbeugenden Hochwasserschutz. Dabei sind Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz, im Baugesetzbuch, im Raumordnungsgesetz, im Bundeswasserstrassengesetz und im Gesetz über den Deutschen Wetterdienst vorgesehen. Trittin: "Raumordnungs- und Bauleitpläne müssen künftig den Hochwasserschutz ernst nehmen."
Zu den zentralen Zielen des Artikelgesetzes gehört die Minderung des Schadenspotentials künftiger Hochwässer. "Deshalb müssen wir uns aus der intensiven Nutzung der hochwassergefährdeten Gebiete zurückziehen", sagte Trittin. "Es geht aber nicht darum, einen totalen Baustopp an Rhein, Mosel und Elbe zu verhängen, schränkte er ein. Ersatzbauten und der Neubau in Baulücken bereits bestehender Siedlungen sollen und müssten auch künftig möglich sein. "Unmöglich muss es aber sein, neue Baugebiete in die Überschwemmungsgebiete hinein zu entwickeln -- ob mit, ob ohne Bebauungsplan."
Zudem sollen künftig die Länder verpflichtet werden, Flüsse und ihr Umland so zu bewirtschaften, dass starke Regenfälle lokal absorbiert werden können. Deshalb müssen verstärkt Retentionsräume geschaffen, Deiche verlegt sowie Auen erhalten und wiederhergestellt werden. Trittin: "Die Renaturierung von Auen ist nicht nur sinnvoller Hochwasserschutz, sie dient zugleich dem Erhalt der Artenvielfalt." Das Bundesumweltministerium fördert im Biosphärenreservat Mittlere Elbe bei Dessau und in Lenzen im Landkreis Prignitz mit 16,7 Millionen Euro Projekte, mit denen Auen wiederhergestellt und Deiche zurückverlegt werden. Dort wird der Elbe wieder mehr Raum gegeben.
Bundesumweltminister Trittin betonte, dass sich künftig auch die landwirtschaftliche Nutzung an der Hochwassergefahr orientieren müsse. Trittin: "Maisanbau im Überschwemmungspolder darf es nicht mehr geben. Ackerbau im Überschwemmungsgebiet erhöht die Erosionsgefahr und beschleunigt die Fliessgeschwindigkeit des Wassers." Trittin wertete die jüngst beschlossene EU-Agrarreform als Unterstützung für die Flusspolitik der Bundesregierung und die Strategie des Bundesnaturschutzgesetzes: "Wir haben jetzt das Recht, den Ackerbau in Überschwemmungsgebieten zu beenden. Grünlandnutzung hingegen wird aufgewertet. Direktzahlungen richten sich künftig nicht mehr nach der Quantität der Ernte. Sondern Bauern erhalten Flächenprämie -- damit entfällt der Anreiz, auf jeder Parzelle Mais und Weizen anzubauen."
Auch die Unterhaltung von Flüssen und Kanälen solle sich künftig an gewässerökologischen und naturschutzrechtlichen Zielsetzungen orientieren und hochwasserneutral gestaltet werden. Ein eventueller Ausbau müsse ebenfalls hochwasserneutral sein.
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