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Trotz neuer Paragrafen ist Bauen in Überschwemmungsgebieten weiter möglich

Flutvorsorge

Während der "Jahrtausendflut" im oberen Elbeeinzugsgebiet waren im Sommer 2002 Milliardenschäden an Gebäuden entstanden, die in Überschwemmungsgebieten errichtet worden waren. Nach der Katastrophe hatten Politiker zugesagt, dass das Bauen in Überschwemmungsgebieten künftig untersagt werden müsse. Tatsächlich sind bei den anstehenden Novellen der Landeswassergesetze neue oder erweiterte Paragrafen vorgesehen, die eine Bebauung von überschwemmungsgefährdeten Tallagen untersagen. Werden die entsprechenden Paragrafenentwürfe jedoch genauer studiert, fällt auf, dass in allen zur Neufassung anstehenden Landeswassergesetzen Hintertüren offen gehalten werden, die "in Ausnahmefällen" weiterhin die Bebauung von Überschwemmungsgebieten ermöglichen, teilte der Arbeitskreis Wasser des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) mit.

Schon jetzt zeichnet sich laut BBU ab, dass von diesen Ausnahmeregelungen hauptsächlich Industrie- und Gewerbebetriebe profitieren werden, die zumeist bereits bestehende Fabrikationsstätten in Talauen erweitern wollen. Bei der Abwägung zwischen Arbeitsplatzerhalt ("Wohl der Allgemeinheit") und Hochwasservorsorge befürchtet der BBU ein erneutes "Einknicken" der Behörden. "Umwelt- und Naturschutzverbände sowie Bürgerinitiativen werden einen schweren Stand haben, wenn es gilt, gegen kommunale Industrieansiedlungsinteressen, erwartete Gewerbesteuereinnahmen und Arbeitsplatzversprechen das Argument der Hochwasservorsorge hochzuhalten", prognostiziert Nikolaus Geiler vom Arbeitskreis Wasser.

"Es bleibt zu hoffen, dass die Versicherungsgesellschaften und die Rückversicherer rigider als der Gesetzgeber vorgehen werden: Drastische Prämienerhöhungen für das Bauen in (potenziellen) Überschwemmungsgebieten werden vielleicht den einen oder anderen Bauherren doch von einer Erweiterungs- oder Neubebauung in der Talaue abschrecken."