Aus für Homöopathika?
Verband der Krankenversicherten warnt vor Ende für rezeptfreie Medikamente
Dabei sind die Argumente für diese Einschränkung der Therapiefreiheit weder medizinisch noch ökonomisch erklärbar. Sie schaden dem Patienten in materieller Hinsicht und unter Risikoaspekten. Der VKVD rechnet vor: Die Differenz zwischen einem rezeptpflichtigen und einem rezeptfreien Arzneimittel liege im Durchschnitt bei 24,60 Euro. Bezogen auf homöopathische Arzneimittel sogar bei 27,20 Euro. Sein Fazit: Höhere Kosten bei zunehmendem Risiko an Nebenwirkungen.
Das Konsenspapier lässt jedoch dem Patienten noch ein Fünkchen Hoffnung - wenn er schnell reagiert. So soll es eine Ausnahmeregelung für die Erstattung nicht-rezeptpflichtiger Arzneimittel geben, wenn sie bei bestimmten Anwendungsgebieten (Indikationen) eingesetzt werden. Die Liste dieser Ausnahmenindikationen wird in Kürze von einem Expertengremium erstellt. Wichtig ist daher in den Augen des VKVD, dass die Ausnahmen komplexe Krankheitsbilder mit Folgeproblemen wie zum Beispiel rheumatische Erkrankungen, Herzbeschwerden, Diabetes oder Schwindel berücksichtigt, also Erkrankungen, die auch im Mittelpunkt der Aktivitäten von Selbsthilfegruppen stehen.
Alle direkt und potenziell Betroffenen Patienten haben noch kurze Zeit, diesen Ausnahmekatalog mit zu beeinflussen. Der VKVD empfiehlt deshalb, Kontakt mit den jeweiligen örtlichen Politikern aufzunehmen oder auch direkt das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung über ein Kontaktformular in dessen Internet-Seite anzusprechen. Ziel sei es, den verantwortlichen Experten auf diese Weise noch einmal den schon in verschiedenen Studien und Befragungen (z.B. von Allensbach) bekundeten Wunsch zu verdeutlichen, dass sich die große Mehrheit der Bevölkerung bevorzugt eine naturheilkundliche - also nebenwirkungsarme - Behandlung wünscht.
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Am 11. Aug. 2003 unter:
politikStichworte:
Billigkassen und Kopfpauschalen gefährden Behandlung der Patienten »

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