Anti-Atomkraft-Bewegung
Strafbefehle wegen internationaler Blockadeaktion gegen Atomtransportgegner
Das Amtsgericht Homburg wirft ihnen den Straftatbestand der Nötigung nach §240 StGB vor und unterstellt damit die Anwendung von Gewalt. Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung drohen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder entsprechende Geldstrafen. "Wir wehren uns entschieden gegen den Vorwurf der Nötigung und der Gewaltanwendung" so die Beschuldigten. "Als verantwortungsbewußte Bürger Europas können wir nicht länger zusehen, wie die international verflochtene Atomindustrie, gestützt auf illegale Praktiken, ihre kurzfristigen ökonomischen Interessen über das Grundrecht auf Unversehrtheit von Leib und Leben stellt", begründen die beiden ihr Tun.
Eine tagtägliche Beeinträchtigung dieses Grundrechtes stelle jedes Glied der nuklearen Produktionskette dar: Vom Uranabbau, über die Urananreicherung, die AKWs und Atommülltransporte, bis hin zu den Wiederaufarbeitungsanlagen und der völlig ungelösten Entsorgungsfrage. "Wir verurteilen die Praxis der Atomindustrie, unsere Kinder mit solch einer Hypothek zu belasten", erklären die zwei Atomkraftgegner. Sie könnten angesichts einer sich ständig verschlechternden Lebensgrundlage für die nachfolgenden Generationen nicht passiv bleiben und hätten sich für die Mittel des Zivilen Ungehorsam entschieden.
"Es sind die Herrschaftsverhältnisse innerhalb der Atomindustrie, die für undemokratische Strukturen stehen und die durch Herunterspielen und Vertuschen der realen Gefahren und Risiken jegliche Glaubwürdigkeit verloren haben" so Daniel Michel aus Nancy. "Wir sind der Überzeugung, dass die existentiellen Probleme, die sich aus der Nutzung der Atomkraft ergeben, nicht ausschließlich uns beide betreffen und appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger zu erkennen, dass der Arm der Justiz in diesem Fall zwar nur zwei engagierte Europäer erreicht hat, aber damit auch all diejenigen trifft und verunsichert, die sich auf vielfältige Weise für eine lebenswertere Zukunft engagieren, in der nicht mehr Profitinteressen über Grundrechte gestellt werden" ergänzt Johannes Plotzki aus Trier.
"Wir fordern Sie auf, nicht nur in diesem Fall, die gegenwärtigen gesellschaftlichen Verhältnisse zu hinterfragen und sich darüber hinaus für mehr Gerechtigkeit, Vernunft und Verantwortung einzusetzen" so beide. Sie bekräftigen auch in Zukunft Zivilen Ungehorsam praktizieren zu wollen und erinnern an einen Ausspruch Gandhis: "Eine Überzeugung wird niemals fallen, solange es Menschen gibt, die sie nicht aufgeben."
Gegen die Strafbefehle wurde Einspruch eingelegt und die juristische Verteidigung zwei Rechtsanwälten übertragen. Spendenkonto für Prozesskosten: Koordinationskreis gegen Atomkraft Saar e.V. Kto-Nr. 600 619, Sparkasse Saarbrücken (BLZ: 590 501 01) Stichwort: ´Homburg-Aktion´.
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