Gesundheitsreform
Patienten sollen für häusliche Krankenpflege zuzahlen
"Die geplanten Zuzahlungen für Patienten der häuslichen Krankenpflege sind eine Katastrophe!" so Bernd Tews, Geschäftsführer des bpa, der bundesweit rund 4.000 private Pflegeeinrichtungen vertritt. "Den Politikern ist offenbar überhaupt nicht bewusst, unter welchen restriktiven Bedingungen häusliche Krankenpflege heute überhaupt nur gewährt wird und welche wichtige, Krankenhaus vermeidende Funktion, diese Leistung übernimmt" so Tews weiter.
Denn der Anspruch auf häusliche Krankenpflege setzt voraus, dass der Arzt die Leistung für dringend medizinisch erforderlich hält, keine Angehörigen sie übernehmen können und der Patient so krank und hilflos ist, dass ohne die Krankenpflege die ärztliche Versorgung gefährdet oder ein Krankenhausaufenthalt notwendig wäre. Die Krankenkassen prüfen anschließend, ob die Leistung und deren Häufigkeit und Dauer tatsächlich übernommen und genehmigt werden.
Vorgesehen sind für Leistungen der häuslichen Krankenpflege Zuzahlungen der Versicherten in Höhe von 10 Prozent des Leistungspreises, mindestens 5 EURO, höchstens 10 EURO jeweils pro Tag. Pro Jahr sollen die Zuzahlung begrenzt sein auf 2 Prozent des Jahreseinkommens bzw. 1 Prozent für chronisch Kranke, mindestens aber auf 585 EURO.
Diese hohen Zuzahlungen für ambulant versorgte Patienten bevorzugten Krankenhauspatienten und schafften Anreize, sich anstatt zu Hause im Krankenhaus behandeln zu lassen oder die medizinisch wichtige Behandlung aufzuschieben, bis der Krankenhausaufenthalt unumgänglich ist. Die maximale Zuzahlung für Krankenhausaufenthalte beträgt nur 280 Euro pro Jahr. Damit würde der politisch gewollte Vorsatz, kostentreibende Krankenhausaufenthalte zu vermeiden, ad absurdum geführt.
Skandalös ist nach Ansicht des bpa auch, dass die geplanten Zuzahlungen für die häusliche Krankenpflege teilweise höher sind als der Preis für die Leistung. Dieses verdeutlicht die am häufigsten erbrachte Leistung der Medikamentengabe. Aufgrund der niedrigen Vergütungen hierfür greift immer der tägliche Mindestbetrag von 5 EURO. Damit sind die Zuzahlungen für die Leistungen zum Teil fast doppelt so hoch wie die Vergütungen. "Die Krankenkasse würde dem Pflegedienst 2,50 EURO für die Leistung zahlen, müsste aber 5 EURO vom Patienten als Zuzahlung fordern. Das kann doch von den Politikern so nicht gewollt sein" so Bernd Tews vom bpa.
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