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Warnung vor Aushöhlung der Demokratie und Übermaß bei Telefonüberwachung

Grundrecht-Report vorgestellt

Vor einer Aushöhlung des Demonstrationsrechts warnt der am heutigen Montag in Berlin vorgestellte Grundrechte-Report 2001. Am Beispiel der Proteste zum 1. Mai 2000 in Berlin-Kreuzberg kritisieren die Autoren das Vorgehen der Polizei und die damit verbundenen Demonstrationsbeschränkungen. Anstatt die Versammlungsfreiheit aller Bürger zu achten, seien die Teilnehmer der Protestveranstaltung ausschließlich als Autonome gesehen worden. Dies habe zu zahlreichen Auflagen wie Leibesvisitationen und zu einem Übermaß an Polizeipräsenz geführt, heißt es in dem Bericht.

Der bereits zum 5. Mal vorgelegte "alternative Verfassungsschutzbericht" kritisiert ferner auch die staatliche Rechtsextremismusbekämpfung. Jahrelang hätte der Staat Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Rechtsextremismus verharmlost. Heute könne er durch die hohe Zahl fremdenfeindlich motivierter Gewalt die körperliche Unversehrtheit aller Bürger nicht mehr gewährleisten, schreibt Autor Albert Scherr. Weitere Themen des Reports sind der Umgang mit Hooligans, die Abschiebung von Flüchtlingen, die Kosten der Weltausstellung Expo 2000 in Hannover sowie das Thema Studiengebühren.

Als bedenklich stuft der Bericht auch die Zunahme bei Telefonüberwachungsaktionen ein. Binnen der vergangenen vier Jahre sei die Zahl der Telefonkontrollen um 234 Prozent gestiegen, sagte Mitherausgeber Ulrich Finckh. Das zeige, dass zu allererst die Bürger vor einem Missbrauch der Grundrechte und nicht der Staat vor den Bürgern geschützt werden müsse. Finckh ist zugleich Sprecher der Gustav-Heinemann-Initiative. Mit der Humanistischen Union, dem Komitee für Grundrechte und Demokratie und dem Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen zeichnet die Initiative für den Band verantwortlich.

Am Rande der Buchvorstellung war es zu einem Eklat mit der Vorsitzenden der Zuwanderungs-Kommission der Bundesregierung, Rita Süssmuth (CDU), und Grünen-Chefin Claudia Roth gekommen. Beide waren von den Herausgebern geladen, die Präsentation des Bands zu übernehmen. Wie das Büro von Süssmuth bestätigte, hatte die Berliner Sektion der kritischen Juragruppen aber sowohl die CDU-Politikerin wie auch Roth in einem Brief aufgefordert, wegen ihrem Ja zum NATO-Einsatz im Kosovo nicht zu moderieren. Süssmuth habe daraufhin auf eine Teilnahme an der Buchvorstellung verzichtet, sagte Finkh. Roth hätte bereits zuvor wegen Terminschwierigkeiten abgesagt. Im vergangenen Jahr hatten der SPD-Politiker und Friedensforscher Egon Bahr und der Bürgerrechtler Jens Reich den Band vorgestellt.

Am 21. Mai 2001

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Mittwoch darüber, ob Handys und feste Telefonanschlüsse von Journalisten bei der Fahndung nach mutmaßlichen Straftätern überwacht werden dürfen. In dem Verfahren geht es um die Frage, ob Staatsanwälte weiterhin in bestimmten Fällen die Verbindungsdaten von Mobilfunk- und Festnetzanschlüssen von Journalisten auswerten dürfen, um gesuchte Personen mit Hilfe eines "Bewegungsbildes" zu orten.

Den Karlsruher Richtern liegen zwei Verfassungsbeschwerden von Journalisten vor. Zwei Mitarbeiter des ZDF hatten im Fall des untergetauchten Frankfurter Bauunternehmers Jürgen Schneider recherchiert, eine für das Magazin "Stern" schreibende Journalistin im Fall des Ex-Terroristen Hans-Joachim Klein. Die ermittelnden Staatsanwaltschaften erhielten jeweils Kenntnis von möglichen Kontakten der Journalisten zu den gesuchten Beschuldigten. Die zuständigen Amtsgerichte erlaubten den Fahndern daraufhin, die Verbindungsdaten der Journalisten-Anschlüsse für bestimmte Zeiträume zu erheben.

Dagegen eingelegte Rechtsmittel waren erfolglos geblieben. Mit ihren Verfassungsbeschwerden rügen die Journalisten eine Verletzung ihrer Grundrechte auf Presse- und Rundfunkfreiheit sowie auf Wahrung des Fernmeldegeheimnisses. In der mündlichen Verhandlung am 20. November 2002 hatte ein Vertreter der Bundesregierung die geltende Regelung verteidigt, weil solche Daten angesichts erhöhter Terrorismusgefahr und der Organisierten Kriminalität eine "unverzichtbare Erkenntnisquelle" bei den Ermittlungen darstellten.

Am 11. Mär. 2003

Abhörung

Die US-Gewerkschaft Communications Workers of America (CWA) hat das Telekommunikationsunternehmen Verizon wegen unauthorisierter Abhörung einer geheimen Telefonkonferenz verklagt. Die CWA beschuldigt Verizon Communications und Verizon Wireless eine Telefonkonferenz der Union am 13. August unauthorisiert abgehört zu haben. Darüber hinaus sollen von der Verizon-Abteilung "Investor Relations" Senior Vizepräsident Thomas Bartlett und CEO Dominic Di Bucci an der Lauschaktion beteiligt gewesen sein, gab die CWA in einer Pressemitteilung bekannt.

Die US-Gewerkschaft hatte am 13. August eine Telefonkonferenz mit 27 Reportern einberufen, um über den Stand der Verhandlungen zwischen der CWA und Verizon Aufschluss zu geben. Darüber hinaus habe die Konferenz die derzeitigen AFL-CIO-Unionspläne enthalten, die CWA-Mitgliedern bei Tarifverhandlungen helfen sollten. Die Telefonkonferenz wurde von AFL-CIO Secretary-Treasurer Richard Trumka und CWA Vizepräsident Larry Cohen geleitet.

Nach Beendigung der Konferenz habe CWA erfahren, dass zwei Verizon-Mitarbeiter, Bartlett und Di Bucci, sich unauthorisierten Zugang zu der Telefonkonferenz verschafft hätten. Bartlett und Di Bucci sollen, so die Beschuldigungen der CWA, den Inhalt der Konferenz an andere Verizon-Mitarbeiter weitergegeben haben.

Durch dieses Vergehen beschuldigt die CWA Bartlett und Di Bucci gegen den ?Omnibus Crime Control and Safe Streets Act? verstoßen zu haben. CWA-Präsident Morton Bahr sagte, dass dieses Verhalten von Verizon besonders in der derzeitigen heißen Verhandlungsphase zwischen der Gewerkschaft und dem Telekommunikationsunternehmen sehr kontraproduktiv sei und ein schlechtes Licht auf Verizon werfe. Die CWA wolle mit dieser Klage eine finanzielle Wiedergutmachung und eine öffentliche Verlautbarung von Verizons Taten erreichen.

Am 20. Aug. 2003