Zuviel Zugriff
"Anti-Terror-Pakete" schränken Persönlichkeitsrechte ein
Vor jedem Zugriff auf Daten müssten die Chefs der Nachrichtendienste über die parlamentarischen Kontrollgremien "Einsicht beantragen", sagte Jacob. Zudem gebe es keine Auskunftsverpflichtung. Dies trage zum bestmöglichen Schutz der Persönlichkeitsrechte bei und sei ein Erfolg der Datenschutzbeauftragten, fügte Jacob hinzu.
Zur Wirksamkeit der Gesetze im Kampf gegen den Terrorismus äußerte sich Jacob zurückhaltend. Es sei "schwer, eine Bewertung abzugeben, da noch keine Evaluierung stattgefunden habe".
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Am 11. Sep. 2003 unter:
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