Schlechte Abstimmungsbedingungen in Bergisch Gladbach
Bürger entscheiden über Cross Border Leasing
Beim bisher einzigen Bürgerentscheid über ein derartiges Vorhaben im bayerischen Kulmbach stimmten im letzten Jahr fast 88 Prozent der Bürger gegen das Cross Border Leasing. In mehreren anderen Städten wurden Planungen hierzu nach der Ankündigung oder dem Start von Bürgerbegehren gestoppt. Zuletzt verzichtete die Stadt Frankfurt am Main auf das angestrebte Verleasen des städtischen U-Bahn-Netzes, nachdem eine Bürgerinitiative die für ein Bürgerbegehren notwendige Unterschriftenzahl erreicht hatte. In NRW scheiterten mehrere Bürgerbegehren nach Angaben der Initiative Mehr Demokratie teilweise aus eigenem Verschulden.
Mehr Demokratie kritisiert die Bedingungen, unter denen der Bürgerentscheid stattfindet. So erhielten die Bürger keine Abstimmungsbenachrichtigung, eine Stimmabgabe per Brief ist nicht möglich. Statt der bei Wahlen üblichen 26 Wahllokale will die Stadt nur neun Abstimmungslokale öffnen. Die Initiative "Bürger gegen CBL" musste deshalb für rund 4.500 Euro selber Benachrichtigungskarten drucken und an alle Haushalte verschicken. Nach Berechnungen der Bürgerinitiative müssen Abstimmungswillige mit öffentlichen Verkehrsmitteln Reisezeiten von bis zu zweieinhalb Stunden in Kauf nehmen, um zum Abstimmungslokal und von dort wieder nach Hause zu kommen. Gäben auch nur 30 Prozent der 86.000 Stimmberechtigten ihre Stimme ab, müssten in jedem Abstimmungslokal pro Minute fünf Bürger ihr Kreuzchen machen.
Neben der Mehrheit der Abstimmenden benötigt das Bürgerbegehren auch die Zustimmung von mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Bei bisher 89 Bürgerentscheiden wurden 42 Begehren durch diese Hürde zu Fall gebracht. Mehr Demokratie bedauert auch, dass der Rat nicht die Möglichkeit genutzt habe, die Abstimmung in den Oktober zu legen. Durch den Termin nur eine Woche nach Ende der Schulferien hätten viele Urlauber nur wenig Zeit gehabt, sich über den Bürgerentscheid zu informieren.
"Hier ist wieder einmal alles falsch gemacht worden, was nur falsch gemacht werden kann", sagte Daniel Schily, NRW-Geschäftsführer von Mehr Demokratie. Die Verteidiger dieses Abstimmungsverfahrens machten es sich zu einfach, wenn sie sich auf die formalrechtliche Zulässigkeit dieser Bestimmungen zurück zögen: "Die Demokratiequalität ist zuerst eine politische Frage." Auch als Gast in einem Restaurant erwarte man von dessen Küche nicht bloß die Einhaltung der Mindesthygienevorschriften, sondern die bestmögliche Sauberkeit. Nach wiederholter massiver Kritik von Bürgerinitiative und Mehr Demokratie hat Bürgermeisterin Opladen aber inzwischen angekündigt, nach der Abstimmung die im letzten Jahr mit den Stimmen von CDU und FDP verabschiedete Bürgerentscheid-Satzung überarbeiten zu wollen.
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Am 19. Sep. 2003 unter:
arbeitStichworte:
« Protest gegen Kürzung des Berliner Landespflegegeldes für Blinde
Keine NGOs bei Weltgipfel zur Informationsgesellschaft »

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