Schlecht für Kunden, Umwelt und Länder

Züge fahren weiter ohne Ausschreibung

Die Länder müssen ihre Aufträge für Bahn-Nahverkehrszüge weiterhin nicht ausschreiben. Das Oberlandesgericht Brandenburg bestätigte mit dieser am Dienstag verkündeten Entscheidung die Praxis des Landes Brandenburg, langfristige Verträge mit der Deutschen Bahn AG abzuschließen, ohne die Strecken auszuschreiben. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) sieht in der Entscheidung einen bundesweiten Rückschlag für die Bahnreform und den Wettbewerb auf der Schiene. Konkurrenzunternehmen hätten so auch künftig keine Chance, sich zu etablieren, die Bahnreform bleibe weitgehend wirkungslos. Dies gehe zu Lasten der Kunden, der Umwelt und der Länderfinanzen.

Die Deutsche Bahn AG hält im Regionalverkehr mit ihrem Marktanteil von über 90 Prozent bundesweit immer noch ein Quasi-Monopol. "Trotz aller Bekenntnisse zu Bahnreform und mehr Wettbewerb auf der Schiene ist hier keine Änderung in Sicht. Dazu hat nicht zuletzt die Bundesregierung wesentlich beigetragen, als sie letztes Jahr mit einer entsprechenden Verordnung die Vergabe von Verkehrsverträgen ohne Ausschreibung ermöglicht hat", kritisiert VCD-Bundesvorstandsmitglied Carsten Westerholt.

Nach Ansicht des VCD ist mehr Wettbewerb auf der Schiene unter vernünftigen Rahmenbedingungen dagegen ein wichtiges Instrument, um einen besseren öffentlichen Nahverkehr zu schaffen und somit Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Daher sei die heutige richterliche Absegnung dieser Art der Wettbewerbseinschränkung höchst bedauerlich.

"Dort, wo es bereits Wettbewerb gibt, sind die Preise gefallen und die Leistungen besser geworden", berichtet Heidi Tischmann, Verkehrsreferentin des VCD. "Das zeigt: Wenn private Anbieter zum Zug kommen, kann mehr Wert auf Kundenorientierung und hohe Umweltstandards gelegt werden, ohne dass das Mehrausgaben für die Länder bedeutet."

Der private Zugbetreiber Connex hatte beim OLG Brandenburg gerichtlich prüfen lassen, ob das Land wesentliche Teile seines regionalen Schienenverkehrs ohne Ausschreibung an die DB AG vergeben darf. Nach der Bestätigung durch das Gericht ist der bis zum Jahr 2012 abgeschlossene Verkehrsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und der Deutschen Bahn AG mit einem Volumen von rund 1,9 Milliarden Euro rechtmäßig. Demnach obliegt auch künftig die Entscheidung, ob Schienenstrecken ausgeschrieben werden oder nicht, einzig und allein den Bundesländern.

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